Schulschließungen schränkten Kinder in Deutschland stärker ein als anderswo
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Heute hatte das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, ob die in der Corona-Pandemie vorgenommenen Schulschließungen verfassungsmäßig waren. Dabei stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass "nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage" die Schließungen zulässig waren.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt, heißt es in der dazu gehörigen Erklärung des Bundesverfassungsgerichts. "Diesem Eingriff standen infolge des dynamischen Infektionsgeschehens zum Zeitpunkt der Verabschiedung der „Bundesnotbremse“ Ende April 2021, zu dem die Impfkampagne erst begonnen hatte, überragende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüber, denen nach der seinerzeit vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers auch durch Schulschließungen begegnet werden konnte, so das Bundesverfassungsgericht.
Wie das ifo-Institut mitteilt, hat Deutschland die Schulen insgesamt 183 Tage lang geschlossen. Diese Zahl ergibt sich aus der Addierung der vollständigen (74 Tage) und der teilweisen (109 Tage) Schließungen. Weiter betont das ifo-Institut zusammenfassend aus dem Bericht " Europas Schulen in der Corona-Pandemie – ein Ländervergleich (1061 kb)": Schulschließungen in Deutschland haben Kinder und Jugendliche im internationalen Vergleich besonders stark eingeschränkt. Das geht aus einem Aufsatz im ifo Schnelldienst hervor. „Andere Länder in Europa legten größeren Wert darauf, die Schulen weitgehend offen zu halten“, sagt ifo-Forscherin Larissa Zierow. „Gleichzeitig waren die anderen Länder für digitalen Fernunterricht besser gerüstet.“
Schulschließungen müssen nicht die wesentliche Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sein. Das zeigt der Vergleich der Corona-Bildungspolitik zwischen Deutschland und sechs weiteren europäischen Ländern. So hatten die Schulen in den Niederlanden, in Spanien und in Schweden deutlich kürzer geschlossen als in Deutschland. Zudem waren in Deutschland die Einschränkungen für Schulkinder oft größer als für erwachsene Arbeitnehmende. In Frankreich galt z.B. eine Homeoffice-Pflicht, wenn Arbeit von zuhause möglich war. Außerdem waren Ausgangsbeschränkungen für Erwachsene strenger als für Schulkinder.
Hinzu kommt, dass die Umstellung auf Online-Distanzunterricht in Deutschland oft eine Herausforderung darstellte. „Bei der digitalen Lehre befindet sich Deutschland auf den hinteren Rängen“, erklärt Zierow. „Andere europäische Länder nutzen schon seit mehreren Jahren digitale Techniken in der Schule, konnten daher einfacher auf Distanzlehre umstellen und ihre Schüler*innen besser mit Wissen versorgen.“ Für deutsche Schulkinder fand Online-Unterricht jedoch vergleichsweise selten statt, und die entstandenen Lernrückstände sind gerade für Leistungsschwächere besonders hoch. Programme sollten daher gezielt eingesetzt werden, um diese Rückstände aufzuholen und die betroffenen Schulkinder beim Lernen in der Pandemie unterstützen. Auch hier könnten die europäischen Nachbarn ein Vorbild sein. Erneute Schulschließungen hätten insbesondere für benachteiligte Schulkinder drastische Konsequenzen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung