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“Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.”, so lautet die offizielle Definition für "Behinderung".
Diese Definition ist allgemein gehalten, stellt aber auch dar, dass nur eine Beeinträchtigung, die eben nicht "alterstypisch" ist, den Status der Schwerbehinderung zulässt. So kann es passieren, dass der alternde Mensch plötzlich, trotz gleichbleibender Einschränkung, des Status einer Schwerbehinderung, also seinen Grad der Behinderung (GdB), verlieren kann.
Viele Menschen die an Covid-19 erkrankt sind oder waren, stellen Beeinträchtigungen als Folge ihrer Infektion fest. Nicht immer ist dabei klar, ob die Einschränkung wirklich mit Covid19 zusammenhängt, denn dazu bedarf es einiger medizinischer Untersuchungen, um das feststellen zu können. Grundsätzlich lassen sich aber einige Kriterien definieren, die auch als Folge einer Covid-19 Erkrankung (long Covid) zu einer Schwerbehinderung führen können.
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