Konferenz der Arbeits- und Sozialminister zum Budget für Arbeit
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Am 1. und 2. Dezember 2021 fand die 98. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) statt. Aufgrund der pandemischen Lage wurde die Veranstaltung als Videokonferenz durchgeführt.
Arbeitsplätze in Werkstätten ein wesentlicher Baustein der Verwirklichung von Inklusion sind und die Attraktivität dieser Beschäftigungsstruktur nicht dadurch leiden darf, dass Menschen auf diesen Außenarbeitsplätzen finanziell schlechter gestellt werden, als Beschäftigte, die in den Werkstätten selbst arbeiten.
Auch zum Thema Budget für Arbeit erfolgte ein einstimmiger Beschluss: In diesem Zusammenhang bittet die ASMK die Bundesregierung, eine ergänzende Gesetzesanpassung vorzubereiten, die betont, dass die Bundesagentur für Arbeit auch alle Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem über das Budget für Arbeit förderfähigen Arbeitsplatz unterstützen soll. Zudem wiederholte die ASMK ihre ebenfalls mit Beschluss der 97. ASMK an die Bundesregierung gerichtete Forderung, bundeseinheitliche Regelungen zu treffen, um die Rahmenbedingungen beim Budget für Arbeit zu verbessern und bestehende Regelungslücken zu schließen.
Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens:
„Viele Menschen mit Behinderungen haben besondere Fähigkeiten und Kompetenzen. Diese gilt es zu fördern und als Potential für den Arbeitsmarkt zu erkennen. Mit dem ‚Budget für Arbeit‘ haben wir ein starkes Instrument an der Hand, Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Niedersachsen nimmt mit über 400 laufenden ‚Budgets‘ bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Aktuell schöpft der Bund leider nicht alle Vorteile dieser Maßnahme aus. Deshalb appellieren ich gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen an die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bundesagentur für Arbeit künftig diese Menschen bei der Suche nach einem über das Budget für Arbeit förderfähigen Arbeitsplatz unterstützen wird.“
Gleiches gilt für geflüchtete Menschen. Auch sie brauchen eine noch bessere Unterstützung beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
Ministerin Daniela Behrens: „Wer die Sprache nicht spricht, findet keinen Job. Und wer ohne Arbeit ist, steht oft auch bei der Integration vor Problemen – ein wahrer Teufelskreis. Deshalb sind Integrationskurse und Berufssprachkurse so wichtig. Doch aktuell sind nach dem 1. August 2019 eingereiste Geflüchtete ohne gute Bleibeperspektive von der Kursteilnahme ausgeschlossen. Das darf nicht sein. Ohne eine Sprachförderung wird ihnen eine arbeitsmarktliche Teilhabe faktisch verwehrt, obwohl ein Arbeitsmarktzugang formal besteht. Wer arbeiten darf, muss auch die Möglichkeit haben, an den Sprachförderangeboten des Bundes teilzunehmen und die deutsche Sprache zu erlernen. Diese Voraussetzungen möge der Bund jetzt schaffen.“
Ein weiterer von Niedersachsen miteingebrachter Beschluss, sieht notwendige Verbesserungen für pflegende Angehörige durch den Bund vor. Insbesondere am Anfang der Pandemie waren pflegende Angehörige stark belastet, da wichtige unterstützende Angebote weggefallen sind. Aber auch unabhängig der Pandemie wird ihnen die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege oft besonders schwer gemacht. „Wer Verantwortung für andere Menschen übernimmt, sollte die bestmögliche Unterstützung erhalten. Deshalb macht sich die ASMK beim Bund für eine stärkere Berücksichtigung der Leistung pflegender Angehöriger in der Rentenversicherung stark. Pflegende Angehörige brauchen darüber hinaus mehr Unterstützungsangebote für akute Krisen. Diese muss der Bund entwickeln“, fordert Daniela Behrens. Das Ergebnisprotokoll der 98. Konferenz der ASMK finden Sie hier.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung