Bundestag hat Oppositionsanträge zur Inklusion in der Arbeitswelt abgelehnt
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Mai 2022, zwei Oppositionsanträge zur Inklusion in der Arbeitswelt abgelehnt. Der Antrag der CDU/CSU mit dem Titel „Potenziale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“ wurde abgelehnt. Drucksache: 20/1013 Ebenfalls wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen garantieren“ Drucksache (20/1115) abgelehnt.
In ihrem Antrag spricht sich die Unionsfraktion dafür aus, die Potenziale von Menschen mit Behinderungen besser zu nutzen und eine inklusive Arbeitswelt zu stärken. So liege trotz vieler Fortschritte in den vergangenen Jahren die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen immer noch deutlich über jener nichtbehinderter Menschen, heißt es im Antrag.
Zudem sei der Anteil der Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bei den arbeitslosen Menschen mit Behinderungen höher als bei Menschen ohne Behinderungen, schreibt die CDU/CSU-Fraktion zur Begründung.
Deshalb fordert sie von der Bundesregierung unter anderem eine bessere wirtschaftliche Absicherung von Inklusionsbetrieben und den Ausbau von Beratungsangeboten für Arbeitgeber, heißt es weiter. Auch solle das Budget für Arbeit durch eine Erhöhung der Lohnkostenzuschüsse attraktiver gemacht werden.
Zudem soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten ein bundesweites Förderprogramm dafür sorgen, die barrierefreie digitale Infrastruktur wie Berufsförderungswerken, Berufsbildungswerken und WfbM, und digitale Infrastruktur zu verbessern in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten und die digitale Kompetenz von Auszubildenden und deren Ausbildern.
Antrag der Linken
Die Linken verlangen, die volle Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu garantieren. So sei dieses Kernelement der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), jedoch im politischen Handeln noch nicht selbstverständlich, kritisiert die Fraktion. Deshalb verlangt sie von der Bundesregierung, gemäß der UN-BRK, transparente Kriterien für eine barrierefreie, volle Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen und Verbänden mit diesen zusammen zu erarbeiten. Diese sollen dann für die Tätigkeit der Bundesministerien in deren Geschäftsordnung verankert werden. Zudem sollen die Fristen für Rückmeldungen und die Abgabe von Stellungnahmen von Organisationen und Verbänden im Rahmen der Verbändeanhörung deutlich verlängert werden.
Auch kommunikative und digitale Barrierefreiheit Dabei soll die Barrierefreie Partizipation nicht nur räumliche, sondern auch kommunikative und digitale Barrierefreiheit umfassen. Außerdem müssen alle Bedarfe für alle Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen dabei abgedeckt werden, verlangen die Abgeordneten. Auch solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um im Rahmen der Selbsthilfeförderung bedarfsdeckende finanzielle Mittel für Selbstvertretungsorganisationen zuzuweisen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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