Corona-Steuerhilfegesetz: Bundestag beschließt mehr Zeit für Steuererklärung
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Der Bundestag hat heute am Donnerstag, dem 19 Mai 2022 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein viertes Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Drucksache: (20/1111)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise mit dem vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen (20/1111) ein Bündel steuerlicher Maßnahmen in Kraft setzen oder verlängern. Zudem gehört unter anderem steuerfrei eine Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro. Außerdem werden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Zudem plant die Regierung, die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 zu verlängern. Es soll der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag für 2022 und 2023 auf zehn Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden. So sollen auch verlängert werden die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und Reinvestitionen sowie die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2020 in beratenen Fällen. Dabei soll für Steuerzahler, die Steuerberater in Anspruch nehmen die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2020 und 2021 verlängert werden um sechs Monate und für das Jahr 2022 um fünf Monate.
Statt Ende Februar 2023 muss die Steuererklärung für das vergangene Jahr also erst Ende August 2023 abgegeben werden. Ab dem Jahr 2025 will man wieder zur Normalität zurückkehren.
Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis Ende 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor. Hierbei ist die Steuerfreiheit auf Zuschüsse begrenzt, die für Lohnzahlungszeiträume geleistet werden, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Juli 2022 enden, heißt es im Gesetzentwurf.
Der ab dem 1. Januar 2022 bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommene Lohnsteuerabzug, bei dem von einer Steuerpflicht entsprechender Zuschüsse auszugehen war, soll von den Arbeitgebern korrigiert werden, heißt im Entwurf. Dabei heißt es zu den finanziellen Auswirkungen des Maßnahmenpakets, dass für Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2022 Steuerausfälle in Höhe von 235 Millionen Euro erwartet werden.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung