Zensus 2022: Haus- und Wohnungseigentümer klagen über zu kurze Fristen
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„Der Stichtag der Gebäude- und Wohnungszählung war der 15. Mai“, sagte ein Sprecher des Verbandes „Haus & Grund“ dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND, Freitag). „Je nach Bundesland kamen einige Briefe vor dem 15. Mai, andere aber auch erst einige Tage später. Die Angaben müssen bis zum 30. Mai gemacht werden. Dies stellt viele Verwalter und Eigentümer vor große Herausforderungen.“
Er fügte hinzu: „Das größte Problem dürfte in der Bereitstellung der Angaben zur Personenzahl pro Haushalt liegen. Innerhalb kürzester Zeit muss für jedes Mietobjekt die Haushaltsgröße zusammengetragen werden.“
Beim Zensus 2022 schwärmen rund 100.000 Interviewer aus, um Menschen an ihrem Wohnort zu befragen.
Neben den Interviews gibt es eine zweite Befragung, in der es ausschließlich um das Thema Wohnen geht. Viele Wohnungs- und Hauseigentümer oder Wohnungsverwaltungen haben dazu Briefe mit Zugangscodes für ein Online-Formular erhalten, verbunden mit der Aufforderung, Angaben zur Größe der Wohnung, der Höhe etwaiger Mieteinnahmen sowie der Art der Heizung zu machen. Auch die Namen der Bewohner werden dabei abgefragt.
Autor: © RND / Redaktion