Bußgeldbescheide bei Pflege-Impfpflicht sind unverhältnismäßige Maßnahme
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Die Diakonie Württemberg reagiert mit Unverständnis auf die harte Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, ohne dabei die Gesamtbevölkerung mit in die Pflicht zu nehmen. „Wir reden von insgesamt rund fünf Prozent ungeimpfter Pflegekräfte“, stellt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, klar. „Es ist es richtig, unsere Bewohnerinnen und Bewohner und auch die Beschäftigten vor einer Ansteckung zu schützen“, sagt sie.
„Hätten wir in der Bevölkerung die Impfquote unserer Pflegenden, läge die Pandemie längst hinter uns“, sagt Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg. Das steigende Infektionsgeschehen in der Gesamtbevölkerung führe zu Ansteckungen von – auch geimpften – Mitarbeitenden und der Bewohnerschaft von Einrichtungen. Durch private Begegnungen und Besuche bestehe weiterhin ein großes Risiko. Also müsse der Impfschutz in der Bevölkerung durch flächendeckende Impfangebote erhöht werden.
Weitere Kritik der Diakonie Württemberg: In der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es nach wie vor kein einheitliches Verfahren in den einzelnen Landkreisen. Die Heime haben keine Handlungssicherheit, auch weil ungeimpfte Beschäftigte bei Bußgeldandrohung kurzfristig kündigen könnten.
Die Diakonie Württemberg setzt zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus auf ein stringentes Testkonzept in den Einrichtungen. Dies gilt für Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeitenden und Besucher. „Deshalb brauchen wir eine flächendeckende Möglichkeit, sich im Rahmen der Bürgertestung weiterhin kostenlos testen zu lassen“, sagt Vorstandsvorsitzende Noller. Die Gleichbehandlung der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sei auf alle Fälle sicherzustellen.
Autor: Diakonie Württemberg