Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigen
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Am Montag hat Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in der Oranienstraße in Kreuzberg besucht und sich dort in Gesprächen mit den Beschäftigten und den Vorständen der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen sowie den Werkstatträten ausgetauscht. Katja Kipping: „Für manche Menschen mit Behinderungen bieten die Werkstätten einen geschützten und angstfreien Raum.
Gleichzeitig hat Senatorin Kipping am Montag die Berliner Abgeordneten und die Berliner Lands- und Bezirksverwaltungen in einem Brief darum gebeten, öffentliche Aufträge bevorzugt an Inklusionsbetriebe, Blindenwerkstätten und anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu vergeben.
„Ich bitte Sie, diese Bereiche zu unterstützen, indem Sie bei der Vergabe von Aufträgen prüfen, ob der von Ihnen gewünschte Auftrag nicht auch von Inklusionsbetrieben oder WfbM ausgeführt werden kann.
Weiter heißt es in dem Brief: „Inklusionsbetriebe, Blindenwerkstätten und WfbM bieten ein breites Spektrum an Fertigungsbereichen für Auftragsarbeiten und Eigenproduktionen sowie für Dienstleistungen an. Das Spektrum reicht von Holz- und Metallarbeiten über die Aktenvernichtung und Digitalisierung von Akten, Buchbinderei und Druckerei bis hin zum Garten- und Landschaftsbau, der Grünanlagenpflege, Catering und den Hauswirtschaft- und Malerarbeiten.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung