Weg frei für mehr Barrierefreiheit - Startschuss zur „Bundesinitiative Barrierefreiheit“
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Das Bundeskabinett hat heute - anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember - die von dem Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegten Eckpunkte „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ beschlossen.
Bundesminister Heil zur Bundesinitiative: „Das Leben von Menschen jeden Tag zu vereinfachen, indem wir Barrieren abbauen — das ist mein Ziel. Bei der Bundesinitiative Barrierefreiheit konzentrieren wir uns besonders auf die Themen Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales. Der Start der Bundesinitiative Barrierefreiheit ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Ich freue mich auf die Umsetzung mit allen beteiligten Ressorts.“
Im Rahmen der Bundesinitiative wird die Bundesregierung rechtliche Regelungen weiterentwickeln, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben. Sie wird dafür u.a. das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeiten. Außerdem will die Bundesregierung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit alle in der Gesellschaft dafür sensibilisieren, wie Barrieren Menschen behindern können. Von Barrierefreiheit profitieren alle Menschen.
Für ihren Geschäftsbereich verpflichtet sich die Bundesregierung, für Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und in der öffentlichen Information und Kommunikation zu sorgen. Sie will damit als gutes Beispiel für Länder, Kommunen und Privatwirtschaft vorangehen. Dafür baut die Bundesregierung u.a. das Beratungsangebot der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus.
Getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ wird die Bundesinitiative von einem Beirat begleitet. Dort bringen sich vor allem Menschen mit Behinderungen ein. Auch Länder, Kommunen, Wirtschaft und die Arbeitnehmerseite werden so eingebunden. Die Bundesregierung wird 2025 zu zentralen Ergebnissen der Initiative berichten.
Zum Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ erklärt Stephanie Aeffner, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wir haben uns bei der Barrierefreiheit im Koalitionsvertrag viel vorgenommen – nun soll es losgehen.
Mit den heute verabschiedeten Eckpunkten beginnt die Arbeit für ein barrierefreies Deutschland. Barrierefreiheit muss genauso Qualitätsstandard werden wie beispielsweise Brandschutz.
Was andere Länder wie Österreich oder die USA schon lange vormachen, werden wir endlich auch in Deutschland Realität werden lassen: Wir werden private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen verpflichten, Barrierefreiheit innerhalb einer angemessenen Frist herzustellen. Denn Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Bereits vor dreizehn Jahren hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Es wird Zeit, dass die Verpflichtung daraus endlich ernst genommen wird und Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigter Zugang garantiert wird. Bereits in der Übergangsfrist müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit Menschen mit Behinderungen auch nicht barrierefreie Angebote, Produkte und Dienstleistungen nutzen können. Wir werden das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeiten.
Barrierefreiheit ist eine Querschnittsaufgabe. Wir nehmen vor allem die Bereiche Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales in den Blick. Die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geleitet. Sie wird begleitet von einem Beirat, dem Menschen mit Behinderungen, Länder und Kommunen, Forschende sowie Wirtschaft und Arbeitnehmerseite angehören. Menschen mit Behinderungen können zu Recht erwarten, dass dreizehn Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention endlich dafür Sorge getragen wird, dass sie in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können. Barrierefreiheit ist dafür Grundvoraussetzung. Vorschriften müssen genauso wie der Einsatz öffentlicher Gelder für alle Menschen in dieser Gesellschaft von Nutzen sein – und nicht den Ausschluss eines immer größer werdenden Teils weiter zementieren.