Beratung über Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
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Für viele Menschen mit Behinderungen ist die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt immer noch keine Selbstverständlichkeit und das liegt nicht zuletzt auch daran, dass viele Unternehme bis heute keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, oder die gesetzliche Beschäftigungsquote nicht erreichen. "Eine Teilhabe am Arbeitsleben führt besonders bei Menschen mit Behinderungen auch zu sozialer Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung", schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Referentenentwurf, der heute im Bundeskabinett behandelt wird.
Im Referentenentwurf ist unter anderem eine Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen vorgesehen, die bisher gar keinen schwerbehinderten beschäftigen. Das würde für betroffene Unternehmen bedeutet, dass diese statt 360 Euro, dann 720 Euro für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz, der mit einem Schwerbehinderten besetzt sein müsste, aber nicht besetzt ist, zahlen müssten. Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 bzw. 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplatz, "sollen wie bisher Sonderregelungen, die geringere Beträge der Ausgleichsabgabe vorsehen", gelten.
Die Maßnahmen des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zielen darauf ab:
- mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen,
- mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und
- zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen
Handlungsbedarf sehen wir weiterhin bei der Unterstützung von Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben. Sie müssen weiter gestärkt werden, weil sie eine ganz wichtige Rolle spielen bei der Inklusion im Arbeitsleben. Leider ist im aktuellen Gesetzentwurf noch keine Stärkung des sogenannten „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ für länger erkrankte Beschäftigte vorgesehen. Ziel des Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von arbeitsbedingten Krankheitsursachen nachzugehen und für die Beschäftigten und die Unternehmen eine gute Lösung im Sinne eines Arbeitsplatzerhalts zu finden. Hier muss die Ampel-Koalition noch mal nachlegen.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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