Diesel-Urteil des EuGH: Richterbund erwartet Klagewelle
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Der Deutsche Richterbund (DRB) rechnet mit einer Klagewelle nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Besitzern von Diesel-Autos mit unzulässiger Abgastechnik Schadensersatzforderungen von den Herstellern erleichtert. „Auf die deutschen Gerichte dürfte nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine neue Welle von Dieselklagen zukommen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Viele Zivilgerichte gerieten durch Massenverfahren an ihre Belastungsgrenze, mahnte DRB-Bundesgeschäftsführer Rebehn und forderte ein Einschreiten der Politik. „Die Ampel sollte hier dringend Abhilfe schaffen und das Zivilprozessrecht durch flexiblere Vorschriften an die neue Realität dieser Massenklagen anpassen, mit denen spezialisierte Anwaltskanzleien die Gerichte überhäufen.“ Entsprechende Vorschläge der Richterschaft lägen seit mehr als einem Jahr auf dem Tisch.
„Auf Dieselfälle spezialisierte Anwaltskanzleien werben bereits offensiv um neue Mandate, so dass die Fallzahlen vieler Gerichte weiter deutlich steigen dürften“, sagte Rebehn. Wie groß die neue Klagewelle werde, hänge auch vom Bundesgerichtshof ab, der die europäischen Vorgaben demnächst in einer Entscheidung weiter konkretisieren werde.
Die Oberlandesgerichte und viele Landgerichte seien durch Dieselklagen schon heute stark beansprucht, mahnte der Richterbund und nannte konkrete Zahlen: Mehr als 28.500 Verfahren hätten allein die 24 Oberlandesgerichte 2022 bundesweit verzeichnet. Fünf Jahre zuvor hätte die Zahl der Dieselverfahren in der Berufungsinstanz noch bei etwa 11.500 gelegen. Zusätzlich zu den Zehntausenden Dieselverfahren im Jahr kämen auch in anderen Rechtsgebieten massenhaft Verfahren auf die Gerichte zu – wie etwa Klagen früherer Wirecard-Aktionäre, die sich bereits bei den Gerichten häuften.