Sachsen: Inklusion und Fortschritte im ersten Bericht
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Im Juli 2019 wurde in Sachsen ein Inklusionsgesetz verabschiedet, das eine Berichtspflicht für den Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen vorsieht. Dieser Bericht, der ein Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode an die Staatsregierung übergeben wird, wurde nun vom Kabinett behandelt und wird an den Sächsischen Landtag weitergeleitet. Es handelt sich um den ersten auf dieser Grundlage abgegebenen Bericht.
Der auf dieser Basis ein Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode an die Staatsregierung zu übergebende Bericht über die Ergebnisse der Tätigkeit des Landesbeauftragten ist vom Kabinett behandelt worden und wird an den Sächsischen Landtag weitergeleitet. Es handelt sich um den ersten auf dieser Grundlage abgegebenen Bericht.
Die strukturellen Veränderungen hinsichtlich des Landesbeauftragten haben zu einer besseren Wahrnehmung des Themenfeldes als ressortübergreifende Aufgabe geführt. Durch die Hauptamtlichkeit bestehen nun Ressourcen zur Erweiterung der Mitarbeit in temporären und ständigen Gremien der Staatsregierung, zur Erstellung themenbezogener Expertisen, zum Ausbau der Kontaktpflege mit Verbänden, Organisationen und Betroffenen sowie nicht zuletzt für das proaktive Betreiben von Projekten.
Die menschenrechtlichen Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Staatszielbestimmung der Sächsischen Verfassung, auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hinzuwirken, sind Basis der Tätigkeit des Landesbeauftragten. Inklusion betrifft alle Lebensbereiche: Politik, Arbeitsmarkt, Kita und Schule, Wohnungsbau, Bau von öffentlichen Gebäuden, Digitalisierung und Tourismus, um nur einige Beispiele zu nennen. Großes Ziel muss es sein, dass die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei allen politischen und administrativen Entscheidungen zur Selbstverständlichkeit wird.
Neben der Darstellung der Beratung der Staatsregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen nehmen die Kontakte mit Verbänden, Vereinen und der Selbsthilfe sowie die Vernetzung mit der Bundes- und der kommunalen Ebene im Bericht einen breiten Raum ein. Unter der Überschrift »Sachsen inklusiv 2030« werden Aufgaben für die Zukunft beschrieben.
"Inklusion muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und umgesetzt werden," so Michael Welsch bei der Vorstellung des Berichts in der Kabinettspressekonferenz. Vor allem müsse dem Leitgedanken "Barrierefreiheit" vollumfänglich Rechnung getragen werden, insbesondere auch beim Wohnungsbau. Mit Blick auf den aktuell von manchen Akteuren geforderten Abbau von Standards zitierte er den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel: "Nur barrierefreier Wohnungsbau ist sozialer Wohnungsbau! Die Wohnungen die wir jetzt bauen, werden viele Jahrzehnte stehen. Deshalb dürfen wir nicht kurzfristig denken, sondern müssen barrierefrei bauen."
Der erste Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zeigt die Fortschritte und die Bedeutung der Inklusion für alle Lebensbereiche. Die strukturellen Veränderungen und die Hauptamtlichkeit des Landesbeauftragten ermöglichen eine umfassendere Unterstützung und Zusammenarbeit. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Sächsische Verfassung dienen als Grundlage für diese wichtige Arbeit. Die Zukunftsaufgaben sind unter der Überschrift 'Sachsen inklusiv 2030' skizziert. Barrierefreiheit bleibt ein zentraler Leitgedanke. Insgesamt zeigt der Bericht, dass Sachsen auf dem richtigen Weg ist, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anerkannt und respektiert werden. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, und es ist wichtig, dass alle Beteiligten weiterhin engagiert und proaktiv an dieser wichtigen Aufgabe arbeiten. Laut einer Pressemitteilung der Landesregierung von Sachsen wird der Bericht in Kürze zum Download unter www.inklusion.sachsen.de bereitstehen.