Wirtschaft bangt nach Karlsruhe-Urteil um Energiewende
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Deutschlands Wirtschaft bangt nach der Streichung von 60 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds KTF um die Energiewende. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich auf die gesamte deutsche Klimaschutz- und Energiepolitik aus", sagte Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich Klarheit darüber schaffen, wie die geplanten Vorhaben für Klimaschutz und Erneuerbaren-Ausbau in Zukunft verlässlich und stetig finanziert werden können."
Die Investitionsfähigkeit der Energiebranche mit Blick auf den Erneuerbare-Energien-Ausbau "darf nicht gefährdet werden", warnte Andreae in der "NOZ". Deswegen "muss sich die Bundesregierung nun möglichst schnell überlegen, wie sie die fehlenden Mittel auftreibt". Die Anstrengungen für eine erfolgreiche Energiewende dürften nach dem Richterspruch aus Karlsruhe nicht nachlassen. "Diese Investitionen sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland und schaffen Wertschöpfung."
Nur mit einem "enormen Kraftakt" sei das Regierungsziel noch zu erreichen, bis 2030 rund 80 Prozent des Strombedarfs aus Wind, PV, Biomasse und Wasserkraft decken zu können. Und das könne zu international wettbewerbsfähigen Energiepreisen beitragen.
Zum Urtel des Bundesverfassungsgerichts betonte Andreae am 15. November: „Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich Klarheit darüber schaffen, wie die geplanten Vorhaben für Klimaschutz und Erneuerbaren-Ausbau in Zukunft verlässlich und stetig finanziert werden können. Das heutige Urteil wirkt sich auf die gesamte Klimaschutz- und Energiepolitik aus: So sind beispielsweise die Finanzierung des Wasserstoffhochlaufs, der Elektromobilität und der Entlastungsmaßnahmen für die Industrie betroffen. Unsere Branche braucht dauerhafte Investitionssicherheit.
Es ist wichtig, dass laut Bundeswirtschaftsminister Habeck alle bereits zugesagten Verpflichtungen aus dem KTF in den Bereichen Energie- und Wärmewende erfüllt werden sollen. Dies ist gerade mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz wichtig, mit dem am 1. Januar 2024 auch die neu gefasste Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in Kraft tritt. Dass die vom Bundesfinanzminister heute verhängte Sperre des KTF-Wirtschaftsplans die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ausnimmt, ist das richtige Signal. Alles andere würde zu großer Verunsicherung aller Akteure im Wärmemarkt führen.“
Quelle: noz/ots/kk
Autor: Redaktion über ots - news aktuell