Bundestag lehnt Gesetzentwurf zum Wohnungseinbruchdiebstahl ab
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Der Bundestag hat heute am Donnerstag, dem 11. April 2024, den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls" abgelehnt. (Drucksache: 20/9720).
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, betonte, dass die Union für Sicherheit, Opferschutz und eine starke Justiz steht. Deshalb haben wir bereits in dieser Wahlperiode Anträge eingebracht, um die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von Antisemitismus zu ermöglichen, sowie diesen Entwurf zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. Es ist unverantwortlich, dass die Bundesregierung dieses Thema weiterhin ignoriert. Aufgrund des Koalitionsvertrags hat die Große Koalition bereits in der vorletzten Wahlperiode Wohnungsdiebstahl als Verbrechen eingestuft und eine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt. Im letzten Wahljahr war es erneut die Union, die bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchs mehr Befugnisse für Ermittlungsbehörden durchgesetzt hat, diesmal im Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Allerdings war der damalige Koalitionspartner, die SPD, nur bereit für befristete Befugnisse, die im Dezember dieses Jahres enden. Sollte die Ampel-Koalition nicht rechtzeitig handeln, wird es ab Jahresende noch schwieriger sein, die Täter aufzuspüren. Daher wollen wir, dass die Telekommunikationsüberwachung zeitlich unbefristet bleibt. Sie erlassen Gesetze, die die Kriminalität erhöhen und die Bekämpfung erschweren. Ich kann Sie daher nur bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Sebastian Fiedler ging auf die Rede von Herrn Krings ein und verwies auf die Polizeiliche Kriminalstatistik. Demnach liegen wir heute bei nur noch 77.000 Wohnungseinbrüchen im Vergleich zu 130.000 im Jahr 2002. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist aussagekräftig, da Opfer in der Regel zur Polizei gehen und den monetären Schaden erstattet haben wollen. Sie fordern, liebe Union, Änderungen an einzelnen Befugnisnormen entsprechend bestimmter Lebensbereiche. Es gibt jedoch immer noch in der Vorschrift 100 A eine besonders schwerwiegende Vortat bei Geldwäsche, was nicht besonders klug ist und nicht zusammenpasst. Wir würden es begrüßen, wenn wir hier Telefonüberwachung zulassen könnten, dasselbe auch für banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche vorsehen. Es wäre sehr klug, diese Aspekte miteinander zu bedenken.
Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion sieht vor, die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls, die ursprünglich auf fünf Jahre befristet war, zu verlängern. Im Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) wurden 2019 die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung erweitert, um gegen Wohnungseinbruchdiebstähle vorzugehen. Die Unionsfraktion möchte diese Regelungen über den 11. Dezember 2024 hinaus beibehalten.
Die Abgeordneten der Unionsfraktion verweisen auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2022, laut der die registrierten Fälle von Wohnungseinbruchdiebstählen zwischen 2019 und 2021 rückläufig waren, aber im Jahr 2022 auf insgesamt 65.908 Taten angestiegen sind. Die Aufklärungsquote sei im Vergleich dazu gesunken und habe bei 16,1 Prozent gelegen.
Die Unionsfraktion bewertet diesen Anstieg als deutlich zu hoch und die Aufklärungsquote als unzureichen.