Berlin macht sich für lebensältere Menschen stark
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Anlässlich des Internationalen Tages des älteren Menschen, mit dem die Vereinten Nationen seit dem Jahr 1990 auf die Herausforderungen und Potenziale des Älter-Werdens aufmerksam machen, bekräftigt das Land Berlin sein Engagement für eine zukunftsfähige Altenhilfe und Seniorenpolitik. Für das gesellschaftliche Klima in einer Stadt mit 25 Prozent über 60-Jährigen ist es essenziell, älteren Menschen mit bedarfsgerechten Angeboten die Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen und den Erhalt der Lebensqualität zu sichern. Durch wohnortnahe Begegnungsorte, Möglichkeiten der politischen Mitwirkung und des gesellschaftlichen Engagements sowie vielfältige Präventionsangebote unterstützt das Land Berlin bereits jetzt lebensältere Berliner Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf die steigende Zahl Älterer und die Zunahme von prekären Lebenssituationen im Alter, werden diese Angebote jedoch in Zahl und Qualität künftig nicht mehr ausreichen.
Vor diesem Hintergrund plant Berlin einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Altenhilfe und arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge – das sogenannte Altenhilfestrukturgesetz. Ziel ist es, Schwierigkeiten, die sich durch das Alter ergeben, zu vermeiden oder abzuschwächen und älteren Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dafür ist es erforderlich, dass künftig grundlegende Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen für die Ausgestaltung der Altenhilfe in allen Berliner Bezirken existieren.
Dazu Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Wir müssen es älteren Menschen ermöglichen und sie dabei unterstützen, selbstbestimmt und sozial eingebunden zu leben – und dies unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen. Das Altenhilfestrukturgesetz steht deshalb ganz oben auf der Agenda. Wir möchten damit ein starkes Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unseres Sozialstaates und die Würde im Alter setzen und damit für Berlin als soziale Stadt. Der Ausbau und die Absicherung solcher Strukturen und Angebote sind entscheidend, um Altersarmut zu begegnen, Isolation und Vereinsamung zu verhindern sowie der Chronifizierung von Krankheiten entgegenzuwirken.“
Das Gesetzesvorhaben im Bereich Altenhilfe ist auch ein elementarer sozialpolitischer Baustein zu den bisherigen Anstrengungen und Schritten Berlins im Bereich der Seniorenpolitik und Seniorenmitwirkung. Denn Teilhabestrukturen und -angebote sind die Basis für die Stärkung von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit sowie für gesellschaftliches Engagement, das künftig dringender denn je benötigt wird. Grundlage hierfür bilden seit fast zwei Jahrzehnten das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz, außerdem die Leitlinien Berliner Seniorenpolitik mit dem dazugehörigen umfangreichen Maßnahmenkatalog. Die zuständige Senatssozialverwaltung arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Gesetzes und der Leitlinien, damit Berlin auch in Zukunft eine lebenswerte Stadt für ältere Menschen bleibt.
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Auf die wertvollen Erfahrungen der Seniorinnen und Senioren in unserer Stadt können wir nicht verzichten. Diese Menschen bereichern uns durch ihre vielfältigen Lebenswege, kulturellen Wurzeln und persönlichen Sichtweisen. Jede und jeder von ihnen trägt zur Vielfalt unserer Stadt bei. Diese Vielfalt sollten wir in allen Lebensbereichen und in der Politik wertschätzen und berücksichtigen – und zwar das ganze Jahr über!“