Gesetzentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit
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Mit einer verbesserten Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen will die Bundesregierung die Herzgesundheit stärken. Das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) (20/13094) soll zur Senkung der Krankheitslast durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zur Stärkung der Herz-Kreislauf-Gesundheit beitragen, wie es in der Vorlage heißt.
Die im westeuropäischen Vergleich geringere Lebenserwartung in Deutschland werde insbesondere auf die kardiovaskuläre Sterblichkeit zurückgeführt. Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien hierzulande die häufigste Todesursache, die 2021 ein Drittel aller Todesfälle umfasst habe. Mit rund 57 Milliarden Euro hätten Krankheiten des Kreislaufsystems 2020 die höchsten Kosten für das Gesundheitssystem verursacht.
Die vorgesehenen Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten sollen neben die Förderung einer gesunden Ernährung und mehr Bewegung treten. Konkret geplant ist die Verbesserung der Früherkennung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
So wird ein gesetzlicher Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Untersuchungen für Kinder und Jugendliche (U/J) vorgesehen. Es wird festgelegt, dass die Krankenkassen zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 einladen.
Für Erwachsene im Alter von 25, 40 und 50 Jahren sind in Ergänzung der bestehenden Gesundheitsuntersuchung (GU) sogenannte Check-ups im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgesehen. Um die Teilnahme an der erweiterten GU zu fördern, sollen die Krankenkassen dazu einladen. Versicherte erhalten zudem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren, etwa Diabetes, in Apotheken.
Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, ihren Versicherten sogenannte strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programm DMP) anzubieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Anforderungen an ein neues DMP für Versicherte mit hohem Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung beschließen.
Um Herzinfarkten und Schlaganfällen vorzubeugen, soll die Verordnungsfähigkeit von Stationen gestärkt werden. Dafür wird ein Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern geregelt. Ärzte sollen die Möglichkeit bekommen, Lipidsenker frühzeitiger und nach dem individuellen Herz-Kreislauf-Risiko zu verordnen.
Der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung wird ausgeweitet. Die Therapie ist künftig nicht mehr auf eine „schwere Tabakabhängigkeit“ beschränkt und wird häufiger als alle drei Jahre finanziert. Eine ärztliche Präventionsempfehlung zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten außerhalb der GU soll gesondert vergütet werden.
Apotheken sollen in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen verstärkt eingebunden werden. Für Beratungsangebote in Apotheken werden neue pharmazeutische Dienstleistungen etabliert, auf die Versicherte einen jährlichen Anspruch haben.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag