Ergebnisse zur Umfrage zur Barrierefreiheit von ÖPNV-Haltestellen
- Lesezeit: 4 Minuten
Die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist vielerorts immer wieder ein Thema, da die Umsetzungsqualität teilweise immer noch nicht hervorragend ist. Der Deutscher Bahnkunden-Verband e. V. verfolgt dieses Thema schon länger und hat sich in einer nicht repräsentativen Umfrage mit dem Thema auseinandergesetzt.
Eigentlich ist zum 1. Januar 2022 ist nach § 8 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) vollständig barrierefrei herzustellen. Die Ergebnisse, die der Bahnkunden-Verband veröffentlicht, hinterlassen allerdings eher den Eindruck, dass dieses Ziel kaum zu erreichen ist.
"Eine bundesweite Umfrage unter 539 ÖPNV-Nutzern und allen 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer ergab ein beschämendes Bild: knapp 27 % der gemeldeten Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen sind bereits barrierefrei umgebaut oder der Umbau wird in kürzester Zeit erfolgen. 73 % sind nicht umgebaut oder ein Umbautermin ist nicht bekannt." , beschreibt der Bahnkunden-Verband e.V. in seiner Mitteilung.
Insbesondere bemängelt der Verband auch, dass sich keine Stelle so richtig zuständig fühlt. "die Bundesregierung sieht für die Umsetzung die Bundesländer in der Pflicht,die Bundesländer weisen auf die Zuständigkeit der Kommunen hin und die Kommunen haben weder Planungskapazitäten noch Finanzen. Sie erwarten, dass ihnen von den Bundesländern bzw. aus dem BMVI die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das BMVI verweist auf die Regionalisierungsmittel, die auch zur Erfüllung dieser Aufgabe ausgereicht würden."
„„Barrierefreiheit“ bleibt auch weiter ein Prozess der Annäherung an ein Ideal und ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Menschen. Eine Freiheit von Hemmnissen für alle Formen von Behinderungen ist realistischerweise nicht zu erreichen.“ (Quelle: Barrierefreiheit im ÖPNV – Hinweise für die Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des PbefG, 26.09.2014, Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV).
Der Bahnkunden-Verband hat sich auch an die Behindertenbeauftragten der Länder gewandt, jedoch nur geringe Resonanz bekommen: "Über die Tatsache, dass von den 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer nur für fünf der vollständige Umbau bis 1.1.2022 ein Thema ist (alle anderen haben nicht geantwortet), mag jeder selbst interpretieren. Worüber wir überrascht waren: auch in vielen Spitzenverbänden der Behinderten scheint das Versäumen des Termins zum Umbau kein großes Thema zu sein. Kein der von uns darauf aufmerksam gemachter Sozial- und Behindertenverband hat uns geantwortet."
Ob nun die Darstellung seitens des Bahnkunden-Verband: "Sie werden auch nach dem 1. Januar 2022 im ÖPNV Menschen zweiter Klasse sein, wenn ihnen die Nutzung von Straßenbahn und Bus verwehrt wird." ,wirklich zutreffend sein wird, bleibt abzuwarten.
Viele Großstätte sind durchaus bemüht, die Barrierefreiheit im ÖPNV zu verbessern, mit qualitativ unterschiedlichen Ergebnissen. Einige Stätte haben oder befinden sich in Umbaumaßnahmen an den Haltestellen um zumindest das Befahren der Busse und Bahnen, mit Rampen zu ermöglichen. Allerdings ist auch in vieles Stätten zu beobachten, dass gerade die Außenbereiche nur spärlich "barrierefrei" sind. Dabei sind es gerade die Stadt- Bereiche in denen sich viele Menschen mit Behinderung aufhalten, da üblicherweise der Wohnraum in den Centren der Deutschen Städte für Menschen mit Behinderungen kaum finanzierbar ist.
Der Bahnkunden-Verband e.V. stellt auf seiner Internetseite nähere Information zu den nicht repräsentativen Umfrageergebnissen bereit: https://www.bahnkunden.de/48-aktuelles/slider-aktuelles/566-umfrage-zur-barrierefreiheit
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
So werden die Betroffenen diejenigen sein, die das Dilemma auszubaden haben. Sie werden auch nach dem 1. Januar 2022 im ÖPNV Menschen zweiter Klasse sein, wenn ihnen die Nutzung von Straßenbahn und Bus verwehrt wird.