Umsetzung der Kraftwerksstrategie
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Die Konsultation der Eckpunkte für ein neues Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG), mit dem die Kraftwerksstrategie umgesetzt werden soll, hat Mitte September 2024 begonnen und endete am 23. Oktober 2024. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13645 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/13467, zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie mit.
In der Antwort heißt es:
Die Bundesregierung hat sich am 5. Juli 2024 im Rahmen des Wachstumspaketes für die Wirtschaft auch auf die bereits im Februar 2024 zwischen den Koalitionsspitzen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Kraftwerksstrategie geeinigt. Die Kraftwerksstrategie, oder inzwischen genauer das Kraftwerkssicherheitsgesetz, sieht vor, dass in einer ersten Säule zeitnah zunächst 5 Gigawatt (GW) an neuen H2 -Ready-Gaskraftwerken ausgeschrieben werden sollen. Zusätzlich sollen über eine separate Ausschreibung bestehende Gaskraftwerke in einem Umfang von 2 GW auf einen zukünftigen Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden.
Sowohl die geplanten neuen H2 -Ready-Gaskraftwerke sowie die modernisierten Bestandskraftwerke sollen ab dem achten Jahr nach ihrer Inbetriebnahme bzw. Modernisierung auf grünen oder blauen Wasserstoff (H2 ) umgestellt werden. Weiterhin soll das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz vorsehen, dass es eine Förderung für reine Wasserstoffkraftwerke, sog. Sprinteranlagen, für 500 Megawatt (MW) geben soll sowie eine Förderung für Langzeitspeicher, ebenfalls mit einer Kapazität von 500 MW. In einer zweiten Säule sollen durch das Kraftwerkssicherheitsgesetz zudem weitere 5 GW reine Gaskraftwerke ausgeschrieben werden.
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Im Weiteren heißt es darin, parallel werde der Entwurf für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz erarbeitet. Die Kabinettbefassung solle noch im Jahresverlauf stattfinden. Ziel sei es, eine erste Ausschreibungssequenz im ersten Halbjahr 2025 durchzuführen.
Die Antwort datiert vom 5. November 2024, gibt also einen Stand vor dem Aus der Ampelkoalition.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag