Corona-Krise: Bundesregierung ermöglicht 12 Stunden-Arbeitstage
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Wegen der Corona-Pandemie plant die Bundesregierung für bestimmte systemrelevante Berufe Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz. So könnte für eine befristete Zeit längere Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden, kürzere Ruhezeiten, sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen nötig sein. Bis Ende Juni soll demnach die Regelung befristet sein.
Dabei werden Mitarbeiter in folgenden Branchen genannt, die etwa in der Arzneimittelbranche, in Apotheken und Sanitätshäusern tätig sind, der Herstellung, der Verpackungen von Waren des täglichen Bedarfs zu tun haben, in der Landwirtschaft, in der Energie- und Wasserversorgung, Beschäftigte in der Geld- und Werttransportbranche oder im Daten- und Netzwerkmanagement.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, die Anwendung der geplanten Covid-19-Arbeitszeitverordnung der Bundesregierung auf unvermeidliche Ausnahmesituationen zu beschränken. „Gerade angesichts der enormen aktuellen Arbeitsbelastung im Gesundheitswesen, in der Pflege, bei der Bundesagentur für Arbeit und in vielen anderen systemrelevanten Bereichen bedürfen die dort Beschäftigten besonderen Schutz, mit ihrer Gesundheit darf kein Schindluder getrieben werden”, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Arbeitgeber müssen sich jetzt der Verantwortung für ihre Beschäftigten stellen. Erst wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, darf von den Notfallregeln Gebrauch gemacht werden“, sagte Werneke weiter.
Die Covid-19-Arbeitszeitverordnung setzt das Arbeitszeitgesetz teilweise außer Kraft, es sieht für Tätigkeiten in der kritischen Infrastruktur unter anderem eine Ausweitung der Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden und die Verkürzung der Ruhezeiten auf bis zu neun Stunden vor. „Die Verlängerung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger Einschränkung der Ruhezeiten geht hart an die Grenze der Belastbarkeit und muss sofort wieder zurückgenommen werden, sobald eine außerordentliche Notsituation überwunden ist“, stellte Werneke klar. Im Falle der Ausweitung der Höchstarbeitszeit sieht die Verordnung einen Ausgleich innerhalb von vier Wochen vor. „Wir als ver.di erwarten, dass in Freizeit ausgeglichen wird, das ist wesentlich für den Arbeitsschutz”, so Werneke.
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik von den Grünen teilt hierzu in einer Pressemitteilung mit:
In Zeiten der Corona-Pandemie ist der Gesundheitsschutz für die Menschen das Allerwichtigste. Wenn jetzt gerade diejenigen, die sowieso schon am Anschlag arbeiten, noch länger arbeiten sollen und keine angemessenen Ruhephasen mehr haben, dann ist das absolut kontraproduktiv. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung so viele Berufsgruppen von den geltenden Arbeitszeitregeln ausnimmt. Warum sollen LKW-FahrerInnen, LagerarbeiterInnen oder KassiererInnen im Supermarkt 12 Stunden lang arbeiten?
Die 60-Stunden-Woche, eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden und 9-Stunden-Ruhephasen für Familienpflichten, Einkauf, Essen, Erholung und Schlaf sind nur in einer absoluten Notsituation im medizinischen Bereich und in Berufen, die die öffentliche Ordnung sicherstellen, hinnehmbar. Für alle anderen ist das der völlig falsche Weg. Richtig wäre es stattdessen, mehr Personal zu suchen, damit die notwendige Arbeit auf mehr Schultern verteilt werden kann. Jetzt in der Krise entsteht so viel Solidarität und Bereitschaft, sich zu engagieren. Und genau dieses Engagement sollte genutzt werden. Es braucht keine längeren Arbeitszeiten für ein gutes Dutzend Berufsgruppen. Stattdessen reichen Anreize für Beschäftigte in Kurzarbeit oder Studierende. So könnten Engpässe abgefedert werden, ohne die Arbeitszeiten auszuweiten.
Problematisch ist auch, dass die Bundesregierung so einschneidende arbeitszeitrechtliche Änderungen auf den Weg bringen möchte, ohne die Gewerkschaften dabei einzubeziehen. Die Corona-Pandemie ist nur gemeinsam zu meistern und die Voraussetzung dafür ist Vertrauen. Und genau dieses Vertrauen wird beschädigt, wenn sich die Bundesregierung in einem so zentralen Thema wie der Arbeitszeit alleine, ohne die Gewerkschaften, auf den Weg macht.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung