UN-Behindertenrechtskonvention: Immer noch Kritik in Deutschland, bei der Umsetzung
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Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde im März 2009 von Deutschland ratifiziert und ist somit, nach Artikel 25 des Grundgesetzes, ein Teil der Bundesgesetze. Trotzdem sieht es mit der Umsetzung in Deutschland nicht unbedingt gut aus.
Vor 6 Jahren schreibt die Bundesregierung auf ihrer Webseite: „Damit bekennt sich Deutschland zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben.“ Gerade die Corona-Krise zeigt aber, dass diese Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, nicht gleichermaßen gegeben ist.
Auch Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) bestätigte gegenüber EU-Schwerbehinderung, dass das Ergebnis des UN-Fachausschuss, „mit blick auf die Bundesrepublik eher düster“ war. Frau Rüffer spricht sogar davon, dass „wir in ganz bestimmten Bereichen einen hang dazu haben, Menschen in Sonderwelten zu schicken.“ Die entsprechenden Beispiele stellt sie in ihrem Statement (siehe Videobeitrag) ) dar.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesrepublik, Jürgen Dusel, würde Deutschland in Schulnoten definiert, eine 3-4 geben. Er stellt dar, dass Deutschland schon wichtige Schritte gegangen ist, sieht aber auch Bereiche, in denen noch viel geschehen muss. Dabei zielt er auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen ab, wie beispielsweise barrierefreie Arztpraxen, Kinos oder Restaurants.
Dusel weist allerdings auch auf die Gefahr hin, dass darauf zu achten ist, die erreichten Erfolge in der Corona-Krise nicht wieder zu verlieren.
Das nicht alle Menschen gleich sind und Menschen mit Behinderungen, auch heute noch Benachteiligungen erleben müssen, macht gerade die Corona-Krise deutlich. So berichtete eine Frau, dass ihr trotz ärztliches Attest, der Zugang zur Postbank verwehrt worden sei, da sie keinen Mundschutz trage. Sie schrieb uns: „Wenn ich eine Ablichtung des Bescheides und die angemarkerte Diagnose in Geschäften vorweise, habe ich i.d.R keine Probleme. Es wird anstandslos überall sofort anerkannt.
Nur bei der Postbank“. Ein Sprecher der Postbank stellte uns gegenüber dar: „Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen und die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen Bankkunden in den meisten Bundesländern eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufenthalts in den Filialen tragen und mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten. Wer aufgrund einer Erkrankung wie Asthma keine Atemschutzmaske tragen darf, kann die Bankfiliale auch ohne Mundschutz betreten oder ein Plexiglas-Visier tragen. Unser Sicherheitspersonal bittet unsere Kunden, in diesen Fällen ein entsprechendes ärztliches Attest vorzuweisen.“
Bei einem anderen Fall der sich im Service-Center der Deutschen Bahn ereignete, zeigt ebenfalls auf, dass die Corona-Krise weitreichende Auswirkungen haben kann. Das Service-Center der Deutschen Bahn war ziemlich klein, so dass dieses nur maximal 2 Personen betreten dürfen. Problematisch offensichtlich für die Mitarbeiter der Deutschen Bahn, wenn eine behinderte Person mit der erforderlichen Begleitperson dort einen Fahrschein kaufen muss und der andere Schalter durch einen anderen Kunden belegt ist.
Es lassen sich noch viele Beispiele finden, die zeigen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention lange noch nicht so umgesetzt ist. Enes der momentan am präsentesten Beispiele ist das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - IPReG, bei denen viele betroffene Beatmungspatientinnen und Patienten befürchten, dass ihnen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, so wie in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, mit dem Gesetz genommen wird.
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Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung