Der Ausbau der Inklusion an deutschen Schulen kommt vielerorts nicht voran
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Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor über 10 Jahren, ist Deutschland auch die Verpflichtung, die Schulen so zu gestalten, das auch für Menschen mit Behinderungen am Unterricht teilnehmen können. Allerdings kommt der Ausbau des inklusiven Unterrichts nur schleppend voran. In einigen Bundesländern ist er sogar rückläufig. Entsprechend ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die an Förderschulen unterrichtet werden, kaum gesunken und in manchen Bundesländern sogar gestiegen. Dies zeigt die Auswertung von Daten der Kultusministerkonferenz (KMK), die in unter dem Titel " Inklusive Bildung zwischen Licht und Schatten (2852 kb)" publiziert wurde.
Die Bertelsmann-Stiftung teilte dazu mit: Wurden im Schuljahr 2008/09 4,8 Prozent aller Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 10 in Förderschulen unterrichtet, so galt dies zehn Jahre später immer noch für 4,2 Prozent. Und es gibt nach wie vor eine starke Tendenz, Schülerinnen und Schüler aus Grund- und weiterführenden Schulen auf eine Förderschule zu überweisen: Mit 26.000 Schülerinnen und Schülern bildete diese Gruppe im Schuljahr 2018/19 immerhin 11 Prozent der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen an Förderschulen.
Wie eine repräsentative Befragung von Eltern schulpflichtiger Kinder durch Infratest dimap im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zeigt, plädieren nahezu alle Eltern (94 Prozent) für das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne körperlicher Beeinträchtigung.
Bei Kindern und Jugendlichen mit Sprachschwierigkeiten liegt der Zustimmungsanteil bei 71 Prozent, bei solchen mit Lernschwierigkeiten bei 66 Prozent. Lediglich die Inklusion von Kindern mit geistiger Behinderung oder mit Verhaltensauffälligkeiten im emotional-sozialen Bereich findet in der Elternmeinung keine Mehrheit. Gleichzeitig sind Eltern von inklusiv unterrichteten Kindern insgesamt zufriedener mit den Schulen, Klassen und Lehrkräften ihrer Kinder als Eltern ohne eigene Erfahrungen mit Inklusion.
Die positiven Einstellungen der Eltern liegen auf einer Linie mit bisherigen Forschungsbefunden zu Auswirkungen der Inklusion auf den Lernerfolg: Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf erzielen in inklusiven Klassen durchschnittlich bessere Resultate und erreichen öfter den Hauptschulabschluss als jene, die in Förderschulen unterrichtet werden. Gleichzeitig lassen sich beim gemeinsamen Unterricht keine Nachteile für das fachliche Lernen und gleichzeitig Vorteile für das soziale Lernen von Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf erkennen. "Mehr Inklusion ist möglich. Der nachweisliche Lernerfolg und die Bereitschaft der Eltern unter-stützen dies. Die Politik sollte sich diesen Rückenwind zunutze machen und in den nächsten Jahren deutlich mehr Mut zur Inklusion zeigen.", so Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung
Punktuell sind zwar Fortschritte bei der Inklusion zu verzeichnen, doch Deutschland hinkt bei der Annäherung an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention immer noch hinterher. Leider rechnet man in den nächsten Jahren mit keiner Trendwende.
Wie aktuellen "Vorausberechnung der Schüler- und Absolventenzahlen 2018 bis 2030" der KMK ergeben, ist bundesweit von einer Stagnation der Exklusionsquote zu rechnen Es ist von einem aktuellen Wert von 4,2 Prozent bis zum Schuljahr 2030/31 auszugehen. In Bundesländern wie Bayern, Hessen oder auch Mecklenburg-Vorpommern ist mit steigenden Exklusionsquoten zu rechnen. Stadtstaaten wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein stellen hingegen sinkende Exklusionsquoten in Aussicht.
"In der Inklusion sehen wir große regionale Unterschiede zwischen den Ländern. Ob ein Kind eine Chance auf Inklusion hat, hängt in Deutschland maßgeblich vom Wohnort ab.", stellt Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, dar. Deshalb müssten die Rechte und Wünsche von Kindern mit besonderem Förderbedarf noch konsequenter in den Blick genommen werden. Dies gelte auch und gerade für eine Beschulung während der Corona-Pandemie. Dräger fordert weiter eine bessere Koordination zwischen Bund und Ländern sowie gemeinsame Qualitätsstandards.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung