Bundestag hat das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) beschlossen
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Lange sorgte es für Diskussion und heute wurde im Bundestag nach vielen terminlichen Verschiebungen, zum (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) beraten. In der 2. und 3. Lesung kam es zur Abstimmung zum Gesetzentwurf „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, (Drucksache: 19/19368) und wurde in der Ausschussfassung (Drucksache: 19/20720) beschlossen.
Das Ziel ist es das Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt werden und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt wird. Hierzu soll ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden.
Die außerklinische Intensivpflege dürfen nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte verordnen. Dabei ist vorgesehen das Patienteninnen und Patienten dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.
Der Zugang zur medizinischen Rehabilitation soll erleichtert werden: Dabei sollen die verordnenden Ärztinnen und Ärzte sollen die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation feststellen. Laut der Bundesregierung sind die Krankenkassen an der Feststellung gebunden.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten soll mit dem Gesetz gestärkt werden. Im Vorfeld gabs es wegen dem Wunsch- und Wahlrecht massive Proteste von Betroffenen und Verbänden. (wir berichteten)
Der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hatte sich dazu im Vorfeld gemeldet und er forderte Änderungen an dem Intensivpflegegesetz. Lauterbach sagte gegenüber dem Redaktions Netzwerk Deutschland (RND) letzte Woche Montag den 27 Juni: „Ich halte den Gesetzentwurf so, wie er derzeit vorliegt, für nicht zustimmungsfähig, weil die Belange der Behinderten nicht ausreichend gewürdigt werden.”
“Das Anliegen, Missbrauch zu verhindern, ist wichtig. Aber das darf keine Einladung dazu sein, aus Kostengründen bestehende gute Versorgungsformen auszuhebeln und die Menschen mit Behinderungen in stationäre Einrichtungen zu zwingen”, so der SPD-Politiker.
Der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Reha-Einrichtung wählen, soll halbiert und die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen gestrichen werden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung