Inklusionsanteile - Wenn die Zahl der Kinder an Sonderschulen nicht sinkt
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Wenn trotz steigender Inklusionsanteile an allgemeinen Schulen die Zahl der Kinder an Sonderschulen nicht sinkt, dann ist dies Resultat einer Bildungspolitik, die die Inklusion der Sonderpädagogik überlässt und die völkerrechtlichen Ansprüche aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) komplett ignoriert. - So beginnt die Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann ihren Gastbeitrag auf der Online-Plattform Bildungsklick.
Weiter schreibt sie dort:
Der bundesweite Trend, den Klaus Klemm in seiner Studie aus bildungsstatistischer Perspektive von 2008 bis 2016 feststellen konnte, hat sich von 2016 bis 2018 weiter fortgesetzt, wie die 2020 veröffentlichte Statistik der Kultusministerkonferenz (KMK) zeigt. Mit der Zunahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen wird ohne einen entsprechenden Abbau der segregierenden Sonderschulstrukturen weiterhin ein Inklusionsfortschritt vorgetäuscht, den es nicht gibt.
Insgesamt Stillstand statt Segregationsabbau
Im Bundesergebnis dümpelt die Segregationsquote, die den Anteil der Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler im Alter der Vollzeitschulpflicht anzeigt, seit 2016 weiter vor sich hin. Seit dem Inkrafttreten der UN-BRK 2009 ist sie insgesamt nur marginal um 0, 6 % abgebaut worden. Weder die eindringliche Empfehlung des Genfer UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch die zahlreichen Ermahnungen der Monitoringstelle am Deutschen Institut für Menschenrechte haben die KMK dazu bewegen können, einen Aktionsplan zum Ausstieg aus dem Sonderschulsystem zu entwickeln.
Die Entwicklung in den Bundesländern ist nicht einheitlich. Es gibt Licht und Schatten. Neben Bayern und Baden-Württemberg spielt auch NRW seit dem Regierungswechsel in 2017 eine besonders unrühmliche Rolle. In diesen Ländern sind die Schülerzahlen an Sonderschulen sogar ansteigend.
Veränderungen bei den Förderschwerpunkten
Während die Zahl der diagnostizierten Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen (LE) in dem Berichtszeitraum der KMK von 2009 bis 2018 um 6,5 % stetig gesunken ist, verzeichnet der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) einen Zuwachs von 20,9 % . Der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Emsoz) legt einen geradezu explosiven Anstieg von 68.1% vor. Damit wird die rückläufige Entwicklung im Bereich LE durch Zuwächse in den Förderschwerpunkten Emsoz und GE kompensiert.
Wie die Verteilung auf die Förderorte zeigt, wächst bei den Förderschwerpunkten GE und Emsoz mit steigenden Schülerzahlen an allgemeinen Schulen auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Sonderschulen separiert werden. Nur bei den Schülerinnen und Schülern mit LE gehen steigende Inklusionszahlen mit sinkenden Segregationszahlen einher. Fast die Hälfte der Schülerinnen und Schüler mit einer LE-Diagnose lernt inzwischen an allgemeinen Schulen und treibt die Inklusionsanteile hoch. Von allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben sie die weitaus größten Chancen auf Nichtaussonderung.
Verdrängung des Förderschwerpunktes Lernen
Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen zur Erforschung der Ursachen für die zunehmende Verdrängung von LE durch GE und Emsoz. Aber es gibt plausible Erklärungen für diesen Sachverhalt.
Der sonderpädagogische Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, vormals als „Lernbehinderung“ bezeichnet, ist wegen der historischen Verbindung zur Hilfsschulpädagogik im Nationalsozialismus vorbelastet. Als nicht wissenschaftlich definierter Begriff, der rein schulorganisatorisch begründet ist, haftet ihm bei der Feststellung schulischer Lernprobleme inzwischen die Funktion der „Verlegenheitskategorie“ an. In Bremen hat die Bildungspolitik die Schwäche dieser Förderkategorie längst erkannt, indem sie die Sonderschule für Lernen abgeschafft hat. Niedersachsen hat diese im Primarbereich abgebaut und im Sek. I- Bereich bis spätestens 2028 auslaufend gestellt. Mecklenburg-Vorpommern hat ebenfalls beschlossen, die dortigen Förderschulen Lernen ab 2024 auslaufen zu lassen.
Auch der KMK ist bewusst, dass es eine klare Grenzziehung zwischen lernschwachen Schülerinnen und Schülern und solchen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht gibt. Aber den Schritt zu tun und den Förderschwerpunkt abzuschaffen, wagt die KMK nicht, weil damit die historisch tragende Säule des deutschen Sonderschulsystems wegbricht und das sonderpädagogische System seine (noch) sichere Verankerung verlieren würde.
Fehlende eindeutige Kriterien für die Bestimmung des Förderschwerpunktes Lernen und große Ermessensspielräume bei der Erstellung sonderpädagogischer Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mögen erklären, dass Sonderpädagogen bei der Begutachtung zunehmend dazu tendieren, auf scheinbar weniger anfechtbare sonderpädagogische Förderkategorien wie GE und Emsoz bei Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Entwicklungsproblemen zurückzugreifen. Diese Kategorien haben wie im besonderen Fall von GE noch dazu den Vorteil, dass sie den Schulen mehr sonderpädagogische Ressourcen einbringen.
Immer mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Hans Wocken wagt es, als Wissenschaftler Klartext zu sprechen. Seine Untersuchungen, in denen er sich besonders mit den Entwicklungen in Bayern beschäftigt hat, fasst er in dem Ergebnis zusammen: „ Sofern bei Schülern mit Förderbedarf in der bayerischen Inklusionsentwicklung überhaupt von einer Entwicklung in Richtung Inklusion in allgemeinen Schulen die Rede sein kann, findet Inklusion fast ausschließlich durch die Umetikettierung bisheriger Schüler der allgemeinen Schule als Schüler mit besonderem Förderbedarf statt.“
Auch bundesweit sieht er in der „unkontrolliert diagnostischen Etikettierung von Problem- und Risikoschülern als Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ die Ursache für den Anstieg der Förderquote. Der sonderpädagogischen Diagnostik wirft er vor, dass sie mit ihrer „Etikettierungsschwemme“ in unverantwortlicher Weise für den Erhalt des Sonderschulsystems stabilisierend wirkt, dem gegliederten Schulsystem ein inklusives Feigenblatt ausstellt und dabei Kinder durch stigmatisierende Zuschreibungen nachhaltig beschädigt.
Die Bildungspolitik hat es bislang vorgezogen, diese Kritik, die auch von anderen Wissenschaftlern gestützt wird, völlig zu ignorieren. Studien, die die wahren Ursachen für die Zunahme der Förderquote untersuchen und dabei die fragwürdige sonderpädagogische Diagnostik unter die Lupe nehmen, sind aus bildungspolitscher Perspektive nicht notwendig, da nicht in ihrem Interesse.
Effekte der „Sonderpädagogisierung“
Mit der Abgabe der Zuständigkeit für Inklusion an die Sonderpädagogik hat die Bildungspolitik die „Sonderpädagogisierung“ der Inklusion in Gang gesetzt und ihre Vereinnahmung durch die Sonderpädagogik ermöglicht.
Die Wirkungen dieses Prozesses sind weitreichend, tiefgreifend und auf die Verhinderung eines inklusiven Schulsystems gerichtet:
Mit sonderpädagogischer Diagnostik lassen sich Inklusionsquoten hochfahren, ohne das Sonderschulsystem zu gefährden. Mit der engen sonderpädagogischen Auslegung des Inklusionsbegriffs lässt sich ausblenden, dass das allgemeine Schulsystem einer grundlegenden und umfassenden Reform bezüglich seiner äußeren Strukturen, Organisation, Inhalte und Methoden des Lernens und Lehrens unterzogen werden muss, damit es inklusiv wird.
Die wissenschaftliche Sonderpädagogik hat Inklusion benutzt, um ihren Einflussbereich in die allgemeinen Schulen und die allgemeine Lehrerausbildung auszuweiten. Sie hat ihre Unverzichtbarkeit für Inklusion als Glaubenssatz erfolgreich im Bewusstsein von Lehrkräften, Eltern und der Öffentlichkeit verankern können.
Der Lehrkräftemangel in der Sonderpädagogik wird damit zur wohlfeilen Begründung, Inklusion zurückzufahren. In NRW heißt das Stichwort für die „Strangulierung“ des Gemeinsamen Lernens „Neuausrichtung“ der Inklusion.
Evidente Widersprüche
Deutschland hat nicht nur die Verpflichtungen aus der UN-BRK als Vertragsstaat übernommen, sondern sich auch der Agenda Bildung 2030 der Vereinten Nationen angeschlossen. Ein zentrales Ziel für die staatliche Umsetzung der Agenda ist die Gewährleistung von hochwertiger inklusiver Bildung. In der aktuellen Ländervereinbarung zu zentralen Fragen von Bildung für die Zusammenarbeit der Länder vom 15.10. 2020 sind Inklusion und inklusive Bildung jedoch überhaupt keiner Erwähnung wert. Dabei handelt sich nach Aussagen von KMK Präsidentin Hubig bei der Vereinbarung um nichts Geringeres als um einen „historischen Tag für die Bildung in Deutschland“.
Ironischerweise fand am 22. Oktober ein von der UNESCO organisiertes globales Bildungstreffen unter Beteiligung von Regierungsvertretern mit dem Ziel statt, die Staaten auf die Notwendigkeit von inklusiver Bildung einzuschwören. In der Abschlussklärung wird zu verstärktem bildungspolitischem Engagement für inklusive Bildung als Antwort auf die von der Pandemie verursachte Bildungskrise eindringlich aufgefordert.
Inklusion hat sich mit der „Sonderpädagogisierung“ keineswegs national erledigt, wie manche Gegner der Inklusion meinen. Die Ungerechtigkeit des deutschen Bildungssystems ist als gesellschaftliches Problem ungelöst und zeigt sich in der Pandemie als Bedrohung für die Demokratie besonders scharf. Inklusion ist der Schlüssel für die Entwicklung eines gerechten Bildungssystems und einer gerechten Gesellschaft. Wir werden ihn brauchen.
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