Teilhabe behinderter Menschen durch Arbeitsassistenz ermöglichen
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Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen hat im Jahr 2019 durchschnittlich bei 10,9 Prozent gelegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24360) auf eine Kleine Anfrage (19/23903) der AfD-Fraktion und bezieht sich dabei auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA).
In der Drucksache heißt 19/24360 es:
Zu den wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben gehört die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, denn die Erwerbsbeteiligung sichert nicht nur materielle Existenz, sondern schafft auch soziale Kontakte und somit soziale Anerkennung. Die Leistungen zur Teilhabe sollen Hemmnisse, die auf Grund einer Behinderung bestehen, abmildern oder gänzlich beseitigen, sodass eine Tätigkeit auf dem offenen Arbeitsmarkt möglich wird.
Menschen mit Behinderung haben es (vgl. Daten im nächsten Absatz) dennoch nicht leicht in unserem heutigen Arbeitsleben, sodass eine Teilhabe am Arbeitsleben sich oftmals sehr schwierig und problematisch gestaltet – und das trotz der Einführung des Bundesteilhabegesetzes. Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deren Arbeitslosenquote liegt erheblich über der der allgemeinen Arbeitslosenquote. Während letztere 2010 bei 7,7 Prozent lag, erreichte sie bei schwerbehinderten Menschen 14,8 Prozent (Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt 2010. Für schwerbehinderte arbeitslose Menschen ist die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt deutlich schwerer: Sie sind länger arbeitslos und es gelingt ihnen, unabhängig vom Alter, seltener, wieder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Neue Instrumente wie das persönliche Budget können bei den Integrationsämtern beantragt werden, so auch die Leistungen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe). Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen aus ihrem vorigen Beruf ausscheiden, bestehen ebenfalls Maßnahmen und Fürsorge zur Teilhabe am Arbeitsleben. Selbst das Teilhabechancengesetz greift zu kurz, indem Menschen mit Behinderungen nicht gesondert berücksichtigt werden.
Weiter teilt die Bundesregierung mit:
In der Antwort heißt es weiter, dass die Integrationsämter in den Jahren 2017 und 2018 jeweils rund 3.700 schwerbehinderte Menschen durch Arbeitsassistenz unterstützt und dafür 32,51 Millionen beziehungsweise 35,10 Millionen Euro aufgewendet haben.
Das gehe aus den entsprechenden Jahresberichten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hervor, schreibt die Regierung. Bezüglich der Inanspruchnahme der Kraftfahrzeughilfe liegen der Bundesregierung demnach keine Daten von den Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen vor. Nach Angaben der Statistik der BA waren aber im Jahr 2017 rund 100 Förderungen mit Arbeitsassistenz und rund 1.600 Förderungen mit Kraftfahrzeughilfe zu verzeichnen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag