Bundesrat stimmt Gesundheitsversorgung -und Pflegeverbesserungsgesetz zu
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Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesundheitsversorgung -und Pflegeverbesserungsgesetz zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht mehr Personal in der Altenpflege vor. Dabei eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr, sowie mehr Stellen in der Geburtshilfe. Mit dem Gesetz sollen in der vollstationären Altenpflege den Angaben zufolge 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden.
In der Pflege zu arbeiten wird wieder attraktiver, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen mit anpacken”, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zu dem Vorhaben. “Deswegen finanzieren wir 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege, jedes Pflegeheim in Deutschland profitiert davon”, so der Minister. (wir berichteten)
"Eine gute Versorgung bedeutet Zuwendung. Dies benötigt Zeit und damit genügend Personal. Alle, die in der Altenpflege arbeiten, leisten jeden Tag Herausragendes. Daher wollen wir sie in ihrem Berufsalltag weiter unterstützen. In der stationären Altenpflege finanzieren wir bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte. Und zwar so, dass sich der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht erhöht", teilt Spahn auf der Webseite des BMG mit.
Um nach der Wirtschaftskrise durch die Corona-Pandemie die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, soll die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten, teilt die Regierung mit. Zudem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen acht Milliarden Euro einmalig in die Einnahmen des Gesundheitsfons überführt werden. Für die Stabilisierung der Zusatzbeiträge ist geplant, das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven auszuweiten. Außerdem hat der Bundesrat eine Entschließung zum Krankenhausfinanzierungsgesetz gefasst. Dieses ermöglicht Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser für coronabedingte Leerstände - die so genannte Freihaltepauschale.
Dabei fordern die Länder das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, die Regelungen zu überprüfen und dann in enger Abstimmung mit den Ländern im Verordnungsweg Nachbesserungen mit auf den Weg zu bringen. So gehe das bei insbesondere um die Prüfung, ob die Freihaltepauschale auf internistischen Fachkliniken, sowie den Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung zu Gute kommen soll. Außerdem bitter der Bundesrat das BMG, das bei einer 7 Tage Inzidenz von über 70 je 100 000 als Kriterium für den Anspruch auf Ausgleichzahlungen zu streichen.
Zudem sollen mit dem Gesetzt die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen Verbesserungen erhalten. Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
Ab dem 1. Januar 2021 soll dann das Gesetz in Kraft treten. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung