Corona-Beschlussvorlage der Kanzlerin durchgesickert: Teststrategie und Öffnungskonzept für die Bundesländer – Lockdown verlängert
- Lesezeit: 4 Minuten
Mittlerweile werden immer mehr Informationen bekannt, wie die Strategie als Diskussionsgrundlage zur morgigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), aussehen wird. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Teststrategie, „bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte“.
„Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.“ Die Landesverordnungen sollen bis zum 28. März 2021 verlängert werden.
Erweitert soll die Möglichkeit für private Zusammenkünfte werden. „Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.“, so der Vorschlag aus dem Bundeskanzleramt.
In dem uns vorliegenden Entwurf zur morgigen MPK heißt zur Teststrategie:
- Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis erhalten.
- Die Unternehmen in Deutschland werden verpflichtet, ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis zu machen.
- Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird [einmal/bis zu zwei Mal] pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund.
Bund und Länder weisen eindringlich darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Isolation und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.
Mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden, sollen auch „noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen“.
Weitere Öffnungsschritte macht der Entwurf von der 7-Tage Inzidenz abhängig. Liegt diese unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (Inzidenz von unter 35), so können die jeweiligen Bundesländer, laut Entwurf, folgende Öffnungsschritte umsetzen:
- Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich
- Öffnung des Einzelhandels für sogenannte „Click and meet“-Angebote, wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann
- Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
Wenn es um die Öffnung der Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos geht, so soll diese in einem vierten Schritt möglich sein, wenn die 7-Tage Inzidenz für einen Zeitraum von 14 Tagen regional oder landesweit bei 35 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner stabil bleibt.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung