Mietendeckel: Der Bund ist zuständig - Neues Wahlkampfthema für die Parteien
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Das Bundesverfassungsgericht hat sich heute ein klares Urteil zum Mietendeckel von Berlin gefällt und diesen für verfassungswidrig erklärt. Ziel des Mietendeckels war es, eine "Explosion" der Mietpreise zu unterbinden. Damit sollte der Wohnraum in Berlin bezahlbar bleiben, denn schon heute sind die Mieten, nicht nur in Berlin, so hoch, dass Wohnraum kaum noch bezahlbar ist. Eine Entwicklung, die durchaus kritisch ist.
"Für die Stärkung des Mieterschutzes ist der Bund zuständig". Eine Aussage der SPD-Bundestagsfraktion, was deutlich zeigt, dass sich das Thema als Wahlkampfthema eignet. Michael Groß, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion: "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Mietendeckel ist selbstverständlich zu respektieren. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Wohnen zur Daseinsvorsorge gehört und für alle bezahlbar sein muss. In Berlin sind von dem Urteil 1,5 Millionen Mietwohnungen unmittelbar betroffen. Das zeigt, wie groß die Notwendigkeit ist, gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten die soziale Funktion des Mietrechts zu stärken. Wohnungen sind keine Ware.
Das Gericht hat heute deutlich formuliert, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht allein beim Bund liegt. Damit trägt der Bund eine enorme Verantwortung, sicherzustellen, dass jeder Mensch ein bezahlbares Dach über dem Kopf hat. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür schon zahlreiche Vorschläge gemacht. Allein CDU/CSU haben bislang eine mietenrechtliche Vollbremsung hingelegt. Diese Blockade muss aufhören. Die Unionsfraktion darf nicht länger Politik gegen Millionen von Mieterinnen und Mietern machen. Statt Millionen an Spenden von Immobilienunternehmen anzunehmen, sollten CDU/CSU mithelfen, Wohnen flächendeckend bezahlbar zu machen.
Auch die Bundestagsfraktion der Grünen fordert: "Jetzt zügig Mietpreisbremse nachbessern". Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik von den Grünen: "Es ist gut, dass es nun Rechtssicherheit zur Frage gibt, ob ein Bundesland eigene Regelungen zur Mietpreisbegrenzung erlassen kann. Das Urteil nimmt den Bund in die Pflicht. Dieser ist zuständig dafür, rechtssichere Abhilfe gegen die ständig steigenden Mieten zu schaffen. Die Bundesregierung sieht jedoch seit Jahren tatenlos zu, wie in den Städten die Mieten rasant steigen. Sie hat dabei versagt, die Mieten im Land bezahlbar zu halten. Wohnen ist zur sozialen Frage unserer Zeit geworden. Hierfür braucht es Lösungen. Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, jetzt zügig die Mietpreisbremse zu verbessern und die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei bestehenden Mietverträgen wirksam zu begrenzen.
Der Berliner Mietendeckel war ein Notnagel. Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt, dass dieser Notnagel nicht trägt. Wir Grüne wollen das Problem der steigenden Mieten umfassend angehen und haben dafür eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die ineinander greifen sollen. Wir haben uns gegenüber der Bundesregierung immer wieder mit Anträgen und Gesetzentwürfen dafür eingesetzt, den sozialen Zusammenhang zu schützen und den Mietenanstieg in Deutschland zu begrenzen."
Auch "Die Linke" fordert: "Jetzt braucht es einen bundesweiten Mietendeckel" - „Das Urteil ist eine große Enttäuschung für 1,5 Millionen Miethaushalte in Berlin. Dafür können sie sich bei Union und FDP bedanken. Der Mietendeckel muss jetzt durch den Bundestag kommen, denn der ist zuständig“, fordert Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende sowie mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das aktuelle Urteil zum Berliner Mietendeckel-Gesetz. Lay weiter: „Das Bundesverfassungsgericht sieht durch die Gesetzgebung des Bundes keine Kompetenz für konkurrierende Gesetzgebung in den Ländern. Jedoch vermögen die schwachen und löchrigen Bundesgesetze nicht, den Mietenwahnsinn aufzuhalten. Die Mietpreisbremse etwa wird durch zahlreiche Ausnahmen ausgehöhlt. Geklagt hatten die Bundestagsabgeordneten von Union und FDP, die seit Jahren effektiven Schutz von Mieterinnen und Mietern verhindern. Für die 1,5 Millionen Haushalte in Berlin, die dank des Mietendeckels keine Mieterhöhungen oder sogar Mietsenkungen beanspruchen konnten, ist das eine ganz schlechte Entscheidung. Dennoch ist die Entscheidung kein Grund zu verzagen. Das Verfassungsgericht hat nicht die staatliche Regulierung von Mietpreisen verboten, sondern lediglich entschieden, wer dazu befugt ist. Wenn es den Ländern nicht zugestanden wird, den Mietendeckel umzusetzen, dann muss es der Bund tun. Wir brauchen einen bundesweiten Mietendeckel, der den Mietenanstieg in den Städten stoppt. DIE LINKE hatte bereits 2018 einen bundesweiten Mietendeckel gefordert (BT-Drucksache 19/2516). Dies wäre juristisch einwandfrei über das Bürgerliche Gesetzbuch zu lösen. Und dafür gäbe es auch Unterstützung aus der Gesellschaft. Erst vor kurzem hat das Bündnis ‚Mietenstopp!!‘ eine entsprechende Initiative gestartet. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt wird sich ohne staatliche Regulierung weiter zuspitzen. Millionen ohne Job und Millionen in Kurzarbeit werden bald Probleme haben, ihre Mieten zu bezahlen. Jetzt ist der Bundestag gefragt.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung