Aktion zum Barrierefreiheitsgesetz heute in Berlin gestartet
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Mehr Barrierefreiheit wagen - Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel, verglich diese Worte mit Willy Brand, der einst sagte "Mehr Demokratie wagen". "Zwei Aktivist*innen vom NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. werden zwischen dem 22. April und dem 9. Mai 2021 mit einem VW-Bus durch Deutschland fahren, mit Politiker*innen und anderen Verantwortungsträger*innen sprechen und dafür werben, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erheblich nachgebessert und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.", hieß es in einer zugehörigen Mitteilung.
Heute fand die angekündigte Auftaktveranstaltung in der Nähe des Reichstagsgebäudes statt. Sigrid Arnade vom Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V.(ILS e.V.), Sprecherin für Gender und Diversity sowie Sprecherin der LIGA Selbstvertretung, traf sich dazu mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, zu einem Gespräch, welches aufgrund der Corona-Pandemie im Außenbereich mit FFP2-Masken unter Beachtung der Abstandsregeln stattgefunden hatte.
Unter dem Hash-Tag #MehrBarrierefreiheitWagen wird eine Tour mit einem Bus durch Deutschland starten. Geplante weitere Stationen der Tour sind in Wiesbaden, Mainz, Bonn, Köln, Heinsberg, Bochum, Bremen, wieder Berlin, Jena, Nürnberg, Regensburg, Stuttgart, Kassel.
Aktuell wird kritisiert, dass das Gesetz im sogenannten vereinfachten Verfahren, heute an die Ausschüsse überwiesen werden soll und somit keine Debatte im Plenum des Deutschen Bundestag, statt findet. Bei dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments, geht es um die die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. (Drucksache 19/28653)
Mit welchem Zeithorizont das Gesetz kommen wird und mit welcher zeitlichen Perspektive das Gesetz kommen wird ist genauso offen, wie auch ungeklärt ist, in wie weit die schon im Vorwege entstandene Kritik mit einfließen wird. Die zu erwartende Anhörung bietet sicherlich noch eine Möglichkeit, Kritik fachgerecht zu äußern.
Die Bundesregierung teilte über HIB heute mit, dass "europäische Firmen derzeit uneinheitliche und teilweise widersprüchliche nationale Auflagen zur Barrierefreiheit beachten müssten. Deshalb könnten sie „das Potenzial des Binnenmarkts“ nicht ausschöpfen. Es sei an der Zeit, die Rechts-und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Durch die Vorgabe der Barrierefreiheit sollen Menschen mit Behinderungen eine breitere Produktpalette zur Auswahl haben und nicht länger auf den Kauf teurer Spezialprodukte angewiesen sein."
Weiter heißt es: "Die Richtlinie (EU) 2019/882 wird, soweit eine Umsetzung nicht bereits in anderen Gesetzen erfolgt ist, im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Soweit der Zugang zu audiovisuellen Diensten von der Richtlinie erfasst ist, erfolgt eine Umsetzung im Medienstaatsvertrag. Die Vorgaben der Barrierefreiheit bei der Beantwortung von Notrufen erfolgt bereits im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Vorgesehen ist außerdem eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Vorgabe, dass sowohl bei den obersten Landesbehörden für Arbeitsschutz als auch bei den Arbeitsschutzbehörden Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz zu bilden sind, wird in das Ermessen der Länder gestellt. Sie können damit bei Bedarf eingerichtet werden."
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung