Hilfsmittel abgelehnt – Was kann ich tun? Wo bleibt das Recht auf Teilhabe?
- Lesezeit: 4 Minuten
Schwerbehinderte oder pflegebedürftige Menschen sind immer wieder auf Hilfsmittel angewiesen. Der GKV Spitzenverband hat dazu eine Liste aller Hilfsmittel genehmigungsfähigen veröffentlicht. Ob aber das benötigte Hilfsmittel genehmigt wird, liegt im wesentlichen in der Entscheidung der zuständigen Krankenkasse oder Pflegekasse. Der Anspruch auf Hilfsmittel besteht nämlich häufig nicht, wenn diese nur die Lebensqualität verbessern, aber nicht notwendig sind.
So wird das Hilfsmittel schnell abgelehnt, wenn es eben dann aus Sicht der Pflege- oder Krankenkasse nur zur Verbesserung der Lebensqualität dient. So berichtet eine Frau in den sozialen Medien, dass ihr Hublift für den E-Rollstuhl abgelehnt wurde. Ob der Hublift notwendig ist, um inklusiv am Leben teilhaben zu können (bspw. um an einem Regal in einen Geschäft zu kommen) oder eben dann doch nur der Verbesserung der Lebensqualität dient, werden am Ende wohl Gerichte entscheiden müssen.
Ein anderer Fall ist der von Matthias Krieger. „Ich brauche einen Spezial-Rollstuhl, um weiterarbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Mein bisheriges Modell ist seit letztem Jahr teilweise kaputt, Reparaturen würden viel zu lange dauern und lohnen sich nicht mehr. Meine Krankenkasse verweigert mir jedoch den Ersatz. Mein selbstbestimmtes Leben droht deshalb bald zu enden.“, schreibt Matthias in seiner Online-Petition auf Change.org. „Mittlerweile steht mein Arbeitsplatz, meine Therapie, mein privates Leben, also alles wofür ich in der Vergangenheit so hart gearbeitet habe, auf dem Spiel.“
Viele Anträge scheitern allerdings auch, wenn diese falsch gestellt werden. Die Krankrenkassen sind bspw. nicht zuständig, wenn es sich um Hilfsmittel für die Ausbildung, den Arbeitsplatz oder das Studium handelt. Die Renten-Versicherung bezahlt, wenn ein Versicherungsnehmer: Inn mehr als 15 Jahre gearbeitet haben und die Agentur für Arbeit, wenn weniger als 15 Jahre gearbeitet wurde. Bei Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig.
Die Verschreibung von Hilfsmitteln wird normalerweise durch den behandelnden Arzt durchgeführt. Dieser stellt dazu eine „Verordnung von Hilfsmitteln" aus. Damit geht es zum Sanitätshaus, dass dann normalerweise die Genehmigung von der zuständigen Stelle veranlasst, bevor das benötigte Hilfsmittel ausgeliefert wird.
Unangenehm wird es dann, wenn man ein Hilfsmittel verordnet bekommen hat, dann aber der zuständige Kostenträger, dieses ablehnt. Oft wird in der Ablehnung, nicht einmal der Grund angegeben. Da hilft dann nur, Widerspruch einzulegen und zwar unter Beachtung der angegebenen Frist. Im Widerspruch sollte der Grund verständlich formuliert werden, warum das Hilfsmittel zwingend erforderlich ist. Ist der Widerspruch nicht erfolgreich, hilft nur noch die Klage beim Sozialgericht. Auch hier muss eine Frist beachtet werden, denn die Klage muss schriftlich innerhalb von einem Monat, beim Sozialgericht eingereicht werden. Zu empfehlen ist sich hier einen Anwalt unterstützend zu nehmen. Wer Mitglied in einem Sozialverband ist, erhält hier häufig anwaltliche Hilfe.
Generell ist das Thema „Hilfsmittel“ heikel, denn viele Hilfsmittel dienen tatsächlich der Verbesserung der Lebensqualität und drohen damit, vom Kostenträger abgelehnt zu werden. Dabei ist „Lebensqualität“ weit dehnbar, denn gerade für Menschen mit Behinderungen ist das Hilfsmittel nicht zur Verbesserung der Lebensqualität da, sondern ein wichtiger Bestandteil um überhaupt die Teilhabe oder gar das selbstbestimmte Leben, zu ermöglichen.
Wer dann noch mit seiner Klage vor dem Sozialgericht scheitert, dem bleiben zwar weitere rechtliche Möglichkeiten, nicht zuletzt über weitere Gerichtsinstanzen, aber das erfordert viel Kraft und kann sich bis zur endgültigen richterlichen Entscheidung, über Jahre hinwegziehen. Vielen Menschen fehlt oftmals diese Kraft oder gar die finanziellen Möglichkeiten. Darum ist es wichtig, dass viele Menschen ihre Erfahrungen publik machen, denn auch der mediale Druck kann politische Auswirkungen haben.
Die Bundestagsabgeordnete vom Bündnis 90, Corinna Rüffer, schreibt auf ihrer Internetseite: Viele Familien mit schwer kranken oder behinderten Kindern müssen sich mit der Krankenkasse permanent um Hilfsmittel oder andere Kostenübernahmen streiten. Der Therapiestuhl für die Kita, der Spezial-Kindersitz für das Auto – alles ist ein zermürbender Kampf. Und viel zu oft werden Leistungen mit absurden Argumenten oder aufgrund fachfremder Gutachter verweigert.
Deshalb fordert eine Petition, die Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung schwerstbehinderter Kinder und Erwachsener zu stoppen – u.a. in dem:
- Kosten im Regelfall direkt von den Krankenkassen übernommen werden
- in begründeten Fällen die Kosten von nicht im Hilfsmittelkatalog gelisteten Hilfsmitteln übernommen werden
- eine gutachterliche Überprüfung nur in begründeten Einzelfällen stattfindet
- notwendige Gutachten nur durch erfahrene fachkompetente Ärzt*innen erstellt werden dürfen und Gutachten nur nach Aktenlage nicht mehr zugelassen sind
- eine Bearbeitungsfrist für die Entscheidungsträger eingeführt wird
Die zugehörige Petition hat leider bis zum Stichtag, den 30.04.2021, nicht das erforderliche Quorum von 50.000 Mitzeichner: Innen erreicht. Dieses ist aber erforderlich, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen befasst.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung