Pflegende Angehörige oft vergessen und finanziell nicht entlastet
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Viele Menschen denken bei dem Begriff "Pflege" an die Pflege im Pflegeheim. Besonders deutlich wurde das in der Corona-Pandemie, denn wenn dort von pflegebedürftigen Menschen berichtet wurde, kamen immer die Bilder aus Pflegeheimen. Dabei wird eine Gruppe von Menschen vergessen, die immerhin 80% aller pflegebedürftigen Menschen ausmacht. Es sind die Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Meist von direkten Angehörigen oder anderen ihnen direkt verbundenen Menschen.
Im Dezember 2019 waren in Deutschland 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig. Im Dezember 2017 hingegen, waren es 3,41 Millionen pflegebedürftige Menschen. Das entspricht einen Zuwachs von 21% innerhalb von 2 Jahren. Von den 80% pflegebedürftigen Menschen die sich in häuslicher Pflege befinden, werden 24% durch Angehörige und ambulante Pflegedienste versorgt und 56% ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Viele pflegende Angehörige müssen dabei so viel Pflegeaufwand leisten, dass der eigene Arbeitsplatz aufgegeben werden muss. Eine Entschädigung, außer dem Pflegegeld, erhalten die Angehörigen nicht. Hinzu kommt, dass das Pflegegeld nicht immer direkt bei den Angehörigen ankommt, denn dieses wird generell an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es dann zu den Angehörigen weiterleiten müsste. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu: "Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden." Das Pflegegeld ist allerdings substantiv nicht dafür geeignet, als Existenzsicherung eingesetzt zu werden. Im Gegenteil. Oftmals muss das Pflegegeld für Pflegeleistungen mit eingesetzt werden.
Vermutlich würde das gesamte Pflegesystem in Deutschland zusammen brechen, wenn pflegende Angehörige nicht existieren würden. Gerade in finanzieller Hinsicht werden sie jedoch von der Politik oft alleine gelassen. Am 12. Mai ist der internationale Tag der Pflege. Dieser Tag wird von vielen Protestaktionen und Forderungen begleitet sein.
Die Stärkung, gerade auch in finanzieller Sicht, ist eine Forderung die schon lange von Verbänden und aus oppositionellen Reihen der Politik gefordert wird. Kritik kommt unmittelbar vom SoVD Niedersachsen:
Wer Angehörige zuhause pflegt, ist meistens sehr eingespannt – sowohl zeitlich als auch emotional. Die Corona-Pandemie verstärkt diese Situation: Viele Möglichkeiten der Entlastung, zum Beispiel die Betreuung in einer Tagespflege, sind stark eingeschränkt. „Betroffene stoßen oft an ihre Belastungsgrenzen. Leider wird von der Politik noch immer zu wenig getan, um pflegende Angehörige zu unterstützen“, sagt Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
Deshalb fordert der SoVD ein erweitertes Pflegegeld für alle Betroffenen, das ähnlich gestaltet ist wie das Elterngeld. „In einem Zeitraum von 36 Monaten sollten Angehörige dabei 67 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens erhalten. Das gäbe ihnen die Möglichkeit, sich ohne finanzielle Sorgen voll und ganz um die Pflege zu kümmern“, so der SoVD-Chef weiter. Wichtig wäre außerdem, dass auch mehrere Angehörige die Leistung in Anspruch nehmen könnten, denn: Nicht immer kümmert sich nur eine Person um die oder den Pflegebedürftigen. „Ein solches Pflegegeld würde eine spürbare Entlastung bringen“, ist sich Sackarendt sicher.
Weitere Kritik übt die Lebenshilfe Bayern:
Pflegende Angehörige brauchen verlässliche und flexibel einsetzbare Hilfen – in Corona-Zeiten dringender denn je. „Deshalb begrüßt die Lebenshilfe Bayern, dass die Online-Petition ´Verhinderungspflege muss flexibel bleiben` zur geplanten Pflegereform auf Bundesebene bereits die 50.000-Stimmen-Marke übersprungen hat“, so die Landesvorsitzende Barbara Stamm zum Tag der Pflege 2021.
Gemeinsam mit anderen Fachverbänden für Menschen mit Behinderungen kritisiert die Lebenshilfe, dass durch die Pflegereform der flexible Einsatz der Verhinderungspflege eingeschränkt werden soll. Danach könnte das Budget für die Verhinderungspflege nur noch zu 40 Prozent und nicht nach Bedarf für stundenweise Entlastung genutzt werden. Diese ist aber für Familien mit behinderten oder chronisch kranken Kindern besonders wichtig. Die Reform ginge damit am Bedarf dieser Familien vorbei. Die Online-Petition wurde vom Netzwerk für Senioren-Assistenz aus dem Kreis Plön bei Kiel gestartet. Sie hat mit über 50.000 Stimmen das Quorum für eine Eingabe in den Petitionsausschuss des Bundestags erreicht.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung