Forderung von Mindestlohn in Behindertenwerkstätten (WfbM) greift zu kurz
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Die Forderung nach einer Reform des aktuellen Werkstattsystems für Menschen mit Behinderungen, wird bundes- und europaweit lauter. In Deutschland arbeiten derzeit über 300.000 Menschen mit Behinderungen in sogenannten Werkstätten. Dort haben sie keinen Arbeitnehmer*innen-Status oder Mindestlohn. Weniger als 1% der Menschen dort schaffen einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt. Das steht der UN-Behindertenrechtskonvention klar entgegen, die Deutschland und die EU vor über 12 Jahren ratifiziert hat. Laut Artikel 27 haben „Werkstatt“- Beschäftigte das Recht darauf, „den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen“(Artikel 27 Abs.1). Sie dürfen nicht benachteiligt werden, steht im Grundgesetz (Artikel 3Abs.3 Satz 3 GG).
„Ich habe 6,5 Stunden am Tag in einer Werkstatt gearbeitet. Diese Werkstattart macht in Deutschland acht Milliarden Umsatz im Jahr. Dennoch zahlt man mir und meinen Kolleg*innen für unsere Arbeit nur 1,35 Euro die Stunde. Es ist für niemanden möglich, davon zu leben, weswegen wir dann auch Grundsicherung vom Staat brauchen. Das kann man mit uns machen, weil wir eine Behinderung haben.“, so beginnt der Petitionstext einer Petition von Lukas Krämer, in der für behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, der Mindestlohn gefordert wird. In Deutschland stellen Menschen mit Behinderungen die gleiche Forderung und haben die Petition #StelltUnsEin auf change.org lanciert. (wir berichteten)
Zu den Themen Werkstattentgelt und Mindestlohn bezieht Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) Stellung: Die BAG WfbM setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten ein.
Der alleinige Ruf nach Einführung des Mindestlohns greift allerdings zu kurz, um eine umfassende finanzielle Verbesserung für die Werkstattbeschäftigten zu bewirken. Vielmehr muss eine genaue Betrachtung der geltenden Regelungen in den Sozialgesetzbüchern erfolgen, um ein zukunftsfähiges Entgeltsystem für Werkstattbeschäftigte zu schaffen.
Aktuell ist es für Werkstätten nicht möglich, die Einkommenssituation der Beschäftigten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen zu verbessern. Ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD von 2019 schlägt vor, „innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der BAG WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann“. Die BAG WfbM ist in der dazu eingerichteten Steuerungsgruppe im Bundesarbeitsministerium vertreten.
Klar ist: Aufgrund des komplexen Systems ist es entscheidend, auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zurückzugreifen. Es darf nicht zu einer unbeabsichtigten Schlechterstellung der Menschen mit Behinderungen kommen. Alle möglichen Bestandteile des individuellen Einkommens von Werkstattbeschäftigten müssen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel das Arbeitsentgelt, Rentenansprüche und staatliche Transferleistungen wie die Grundsicherung.
Für die Zukunft der Teilhabe an der Arbeit in Werkstätten ist es zentral, bei den Beschäftigten die Wahrnehmung der Selbstwirksamkeit zu fördern, indem ihre Leistungen anerkannt und wertgeschätzt werden. Eine wesentliche Form der Anerkennung für geleistete Arbeit ist ein auskömmliches Entgelt.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung