Bundesrat stimmt Pflegereform zu
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Der Bundesrat hat heute am Freitag, der Pflegereform (Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung - GVWG), zugestimmt. Der Bundestag will mit einer gesetzlichen Änderung die Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Dabei sieht das Gesetz Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor, beinhaltet neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss und mehr Rechte für Krankenversicherte.
Pflegereform
Den Gesetzentwurf ergänzte der Bundestag um eine Pflegereform. Dabei sollen die Neuregelungen dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Dazu will die Koalition will den Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent anheben. Außerdem soll sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen.
Tariflöhne für Pflegekräfte
Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen sein, die nach Tarifverträgen oder tarifähnlich bezahlen. Mit Pflegeeinrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.
Geringerer Eigenanteil an der Pflegevergütung
Um Pflegebedürftige nicht finanziell zu überfordern, die vollständig stationär versorgt werden, soll ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert werden. Danach soll der Eigenanteil bei den Pflegekosten sich in den Pflegegraden 2 bis 5 im ersten Jahr sich um 5 Prozent reduzieren, im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 Prozent.
Anspruch auf Übergangspflege
Der Bundestag beschloss außerdem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Dabei sei die Voraussetzung, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.
Bundeszuschuss für Pflegeleistungen
Zudem beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung in Zukunft mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Auch beinhalte die Reform für 2022 einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, umso einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.
Differenziertes Inkrafttreten
Nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt soll das Gesetz im Wesentlichen in Kraft treten. Allerdings seien für zahlreiche Einzelregelungen abweichende Termine vorgesehen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung