Bundesregierung: CDU kritisiert Behindertenpolitik
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Mit Ende dieser Wahlperiode ist es für viele Parteien an der Zeit, ein Resümee zu ziehen. Gerade in der Behindertenpolitik haben viele Menschen, nicht nur betroffene, das Gefühl, dass doch sehr wenig geschehen ist. Gerade Vereine und Verbände haben sich zu der Behindertenpolitik immer wieder kritisch geäußert. Umso mehr verwundert es, dass selbst die CDU, als Mitglied der Bundesregierung, nicht nur positive Kritik zur Behindertenpolitik geäußert hat.
Peter Weiß (CDU) übt dabei auch Kritik an der Geschwindigkeit der Bundesregierung in der Corona-Pandemie und meint: „das Sozial Dienstleister Einsatzgesetz oder die Corona Notfall Lösung, dass hätte man natürlich auch alles schneller machen können, wenn man gewusst hätte, was das alles bedeutet.“ (Die vollständigen Statements am Ende des Artikels oder unter diesem Link )
Ein Thema ist dabei auch das Werkstattentgelt. Also das Geld was ein Mensch mit Behinderungen in einer Behindertenwerkstatt erhält. Dieses Entgelt ist so gering, dass es weit von einer Lohnzahlung weg ist. Entgelder von zwischen 1.60 Euro bis 2 Euro sind da als Stundenlohn nicht unüblich. Peter Weiß betont dabei, dass man bei dem Thema des Werkstattentgelt, zumindest eine Zwischenlösung hätte schaffen können. „Ich glaube, da hätten wir den Werkstätten und vor allem Menschen die in den Werkstätten arbeiten, deutlich auch ein bisschen mehr Anerkennung und Hilfe bringen können“, so Weiß.
Der CDU-Abgeordnete, Wilfried Oellers, kritisiert, dass es bei der Assistenz im Ehrenamt zu keiner Lösung gekommen ist. Auch bei der Entgelt Situation der Werkstattbeschäftigten, hätte sich Oellers eine Verbesserung gewünscht und kritisiert, dass das mit dem Koalitionspartner nicht zu machen gewesen sein soll.
Gerade die Aussage mit der Entgeltsituation ist verwunderlich, denn auch seitens des Koalitionspartners, ist das Entgelt ein noch zwingender Punkt der offen ist und geregelt werden sollte. Wie allerdings die Ausgestaltung aussehen soll, dazu wurde bisher wenig gesagt.
Oellers betont rückblickend als positiven Aspekt, dass die Wahlrechtsausschlüsse abgeschafft wurden und hebt auch die Regelungen der Assistenzhunde hervor, auch wenn es hier seitens der FDP Kritik gibt, die hier nur die Umsetzung eines sowieso schon bestehenden Rechts sieht, da das Bundesverfassungsgericht bereits entsprechend urteilte. (wir berichteten).
Als Erfolg betonte Oellers auch die Assistenz im Krankenhaus, welches erst in der letzten Sitzungswoche verabschiedet. Hier muss allerdings der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch definieren, welcher Voraussetzungen für die Assistenz im Krankenhaus vorliegen. Pflegerische Voraussetzungen wurden schon jetzt ausgeschlossen. Oellers betont dazu positiv für Menschen mit Behinderungen, „dass sie von ihren Vertrauenspersonen entsprechend begleitet werden können und dass diese Kosten für die Vertrauensperson dann auch entsprechend übernommen werden.“
Autor: kro / © EU-Schwerbehinderung