Testpflicht für ungeimpfte Besucher in Pflegeeinrichtungen
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Angesichts steigender Infektionszahlen verstärkt Bayern die Corona-Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie in weiteren Betreuungseinrichtungen mit einer Testpflicht für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte am Mittwoch in München: „Wir müssen die besonders gefährdeten Gruppen auch weiter mit allen Mitteln schützen. Deswegen führen wir ab dem 16. August eine Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher ein, die weder vollständig geimpft noch genesen sind.“
Der Minister erklärte: „Wir haben in den vergangenen Monaten sehr viel erreicht, um die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen zu schützen. In der zweiten Corona-Welle hatten wir dort die meisten schweren und tödlichen COVID-19-Verläufe. Besonders durch die Impfungen hat sich die Situation stark verbessert. Zuletzt waren noch 15 Menschen in 11 Einrichtungen im Freistaat mit Corona infiziert (Stand 19. Juli). Diesen Erfolg dürfen wir jetzt nicht verspielen.“
Die Regelung sieht eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher vor, die nicht geimpft oder genesen sind. Zudem muss sich das nicht geimpfte oder genesene Personal zwei Mal pro Woche testen lassen. Neben Alten- und Pflegeheimen gilt die Vorschrift auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Private Pflegeheime in Bayern begrüßen die neue Testpflicht für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher. "Mit der Entscheidung für eine Testpflicht für nicht geimpfte Besucherinnen und Besucher erhöht die Landesregierung die Sicherheit in den Pflegeheimen. Minister Holetschek unterstützt damit die Pflegeunternehmen dabei, die besonders gefährdeten älteren Bevölkerungsgruppen weiterhin bestmöglich zu schützen", sagt der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Kai A. Kasri.
Schon jetzt würden nicht geimpfte Beschäftigte und Bewohner regelmäßig getestet. "Gerade angesichts steigender Zahlen mit der neuen, hochansteckenden Virusvariante ist es richtig, nun auch die Gefährdung durch Besucherinnen und Besucher so klein wie möglich zu halten."
Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle, ergänzt: "Auch Angehörige, die selbst nichts von einer Infektion wissen und keine Symptome verspüren, könnten das Virus in eine Pflegeeinrichtung einschleppen und so Bewohnerinnen, Bewohner und Pflegende gefährden. Die Testpflicht ist ein hilfreicher Baustein, um die Pflegeheime auch bei weiter steigenden Infektionszahlen für Besuche offen zu halten."
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung