Verstöße gegen Mindestlohn mit Bußgeldern in Millionenhöhe
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In Deutschland gilt grundsätzlich der sogenannte Mindestlohn, also das was Arbeitgeber als Stundenlohn mindestens zahlen müssen. Doch immer wieder kommt es dabei zu Verstößen und Arbeitgeber zahlen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Ein Beispiel, welches im Sommer für Schlagzeilen sorgte, war ein Urteil das auch 24-Stunden Pflegekräfte aus dem Ausland, der Mindestlohn zusteht, denn gerade hier wurde oft weniger bezahlt. (wir berichteten)
Durch die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit", die zum Zoll gehört, wurden im ersten Halbjahr 2021, 1715 Verstöße ermittelt und fast 7,5 Millionen Euro Bußgelder gegen Unternehmen verhängt, wie due Berliner Morgenpost berichtete. Die Berliner Morgenpost bezieht sich dabei auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Bernhard Daldrup.
„Mindestlohnbetrug ist nach wie vor an der Tagesordnung“, kritisiert Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG Bau) und Mitglied der Mindestlohnkommission. Dabei sieht Feiger die Situation am Bau als besonders kritisch. „Darunter leiden nicht nur die Beschäftigten. Die ‚Schmutzkonkurrenz‘ sorgt auf Kosten der ehrlichen Firmen auch für einen ruinösen Wettbewerb und führt zu Einnahmeausfällen bei den Sozial- und Steuerkassen“, kritisiert Feiger.
Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 9,60 Euro. Die Gewerkschaften fordern schon lange 12 Euro Mindestlohn. In den aktuellen Verhandlungen zwischen den möglichen Koalitionsparteien FDP, SPD und Grüne, wurde das Mindestlohnziel von 12 Euro bereits artikuliert. „Davon werden rund 10 Millionen Beschäftigte profitieren“, meint Feiger.
Unterläuft ein Arbeitgeber das Mindestlohngesetz, kann es zu drastischen Strafen kommen. Neben einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 500. 000 Euro, kann auch der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für eine bestimmte Zeit erfolgen. Nach SGB IV § 28 muss der AG bei einer Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge den so genannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen - also nicht nur den Arbeitgeberanteil, sondern auch den Arbeitnehmeranteil.
In der häuslichen 24 Stunden Pflege könnte eine ähnliche Problematik vorliegen. Experten schätzen, dass zwischen 300.000 bis 600.000 ausländische Arbeitskräfte bei der Betreuung im häuslichen Bereich tätig sind. Dabei handelt es sich meist um Frauen, die aus ost- und mitteleuropäischen EU-Staaten kommen und meist nur für 2-3 Monate in Deutschland bleiben. Die meisten sind bei einer Agentur in ihrem Land angestellt und häufig schlecht bezahlt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte im Sommer 2021 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch dort der deutsche Mindestlohn gilt. Geklagt hatte eine Frau aus Bulgarien, die von einer bulgarischen Agentur vermittelt wurde und hier, nach eigenen Angaben, eine über 90 Jahre alte Seniorin in Berlin versorgte.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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