Reha mit der Rentenversicherung: Diese Zuzahlungen gibt es
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Bei einer medizinischen Rehabilitation mit der gesetzlichen Rentenversicherung, übernimmt diese den größten Teil der hierfür entstehenden Kosten.
Bei einer ambulanten Reha müssen die Rehabilitanden keine zusätzlichen Kosten tragen. Bei einer stationären Rehabilitation besteht jedoch eine Zuzahlungspflicht für Unterkunft und Verpflegung von 10 Euro pro Kalendertag, begrenzt auf 42 Tage pro Kalenderjahr. Bei einer „stationären Anschlussrehabilitation“ direkt nach einer Krankenhausbehandlung, müssen Betroffene für maximal 14 Tage zuzahlen.
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.415 Euro, können Patienten sich auf Antrag von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Generell befreit sind Rehabilitanden, die jünger als 18 Jahre sind.
Die kostenlose Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ bietet alle wichtigen Infos.
Autor: Deutsche Rentenversicherung Bund