Kabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz
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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) beschlossen. Durch das Gesetz sollen Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Dafür sieht es den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen, neue strukturierte Behandlungsprogramme und die Verbesserung von Therapiemöglichkeiten vor.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:
„Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen. Deutschland hat hier ein Problem – zu viele Herztote. Dafür sollten wir alle unseren Lebenswandel anpassen, uns mehr bewegen und bewusster ernähren. Genauso wichtig ist aber auch, dass wir vererbte Risikofaktoren früher erkennen und besser bekämpfen. Dafür schaffen wir mit dem Gesundes-Herz-Gesetz die Grundlagen. Mit diesem Gesetz können wir die Lebenserwartung und die Lebensqualität in Deutschland deutlich verbessern.“
Die wichtigsten Gesetzesinhalte im Einzelnen:
- Kinder und Jugendliche haben künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen. Damit sollen insbesondere Kinder mit familiärer Hypercholesterinämie frühzeitig erkannt und behandelt werden. Diese angeborene, durch Lebensstiländerungen nicht ausreichend beeinflussbare Krankheit bedeutet ein sehr hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits im jungen Erwachsenenalter.
- Um Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen und möglichem Risikoverhalten anzusprechen, lädt die jeweilige Krankenkasse individuell zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 Insgesamt sollen die Teilnahmeraten erhöht werden.
- Für Erwachsene wird die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren
- Gesetzlich Versicherte werden zu den Check-ups von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingeladen und erhalten außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken.
- Apotheken werden verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden. Für niedrigschwellige Beratungsangebote in Apotheken werden neue pharmazeutische Dienstleistungen etabliert.
- In mehreren großen Studien wurde nachgewiesen, dass Lipidsenker (Arzneimittel bei Fettstoffwechselstörungen) in vielen Fällen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und die Lebenserwartung verlängern können. Deshalb wird ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern Lipidsenker können so frühzeitiger als zuvor und entsprechend dem individuellen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verordnet werden.
- Arzneimittel zur Tabakentwöhnung können nachweislich die Erfolgsquote beim Verzicht auf das Rauchen steigern. Der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung wird ausgeweitet. Er ist künftig nicht nur auf eine „schwere Tabakabhängigkeit“ beschränkt und wird häufiger als alle drei Jahre finanziert.
- Die Erteilung einer ärztlichen Präventionsempfehlung zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten außerhalb der Gesundheitsuntersuchungen wird regelmäßig extrabudgetär vergütet.
- Strukturierte Behandlungsprogramme, sog. Disease-Management-Programme (DMP), werden inhaltlich weiterentwickelt und die Umsetzung in der Versorgung gefördert und beschleunigt. Unter anderem wird der G-BA gesetzlich beauftragt, Anforderungen an ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm für behandlungsbedürftige Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt den derzeit bekannten Entwurf eines Gesundes-Herz-Gesetzes ab.
Mit dem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) verabschiedet sich die Koalition von dem Leitgedanken der Prävention, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und zu vermeiden. Im Interesse von Beitragszahlenden und von Patientinnen und Patienten müssen Arzneimittel und Check-Ups ihre Wirksamkeit auch künftig wissenschaftlich nachweisen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die über Jahre mit Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebauten Präventionsstrukturen in Deutschland gefährdet.
Ausgeschlossen werden muss, dass die Umsetzung zentralen Grundsätzen der GKV widerspricht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, Gesundheitsleistungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu entscheiden, welche Leistungen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden. Diese Grundsätze dürfen nicht in Frage gestellt werden.