Apps auf Rezept: Ärzte verschreiben erste Gesundheits-Apps
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat heute am Dienstag die ersten „Apps auf Rezept“ in das neue Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen. Ärzte können jetzt digitale Apps auf Rezept verordnen.
Mit dem Digitalen-Versorgungs-Gesetz können bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt verschrieben werden. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nun die Möglichkeit geschaffen, dass bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen „Apps“ verschrieben werden können vom Arzt. Dabei sollen die Kosten für ein Jahr lang vorläufig von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, sagt wie das BfArM mitteilte: "Dieses Verzeichnis soll für Ärztinnen und Ärzte zum Digital-Lexikon werden. Hier finden sie, welche Apps und digitalen Anwendungen verordnet werden können. Die Wirkung dieser digitalen Hilfsmittel wird genau überprüft. Deswegen wächst diese Liste nur langsam auf. Trotzdem ist das DiGA-Verzeichnis eine Weltneuheit: Deutschland ist das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt."
BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich sagt wie das BfArM mitteilte: “Mit der erstmalig systematischen und zügigen Prüfung digitaler Gesundheitsanwendungen im neuen Fast-Track-Verfahren leistet das BfArM einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Das kommt den Patientinnen und Patienten sowie dem Innovationsstandort Deutschland gleichermaßen zugute – und macht das BfArM auch in diesem Bereich zum Vorreiter in Europa.“
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat heute mitgeteilt das die ersten Anwendungen das Prüfverfahren geschafft haben. Dieses sind die Apps wie heute bekannt wurde Kalmeda und Velibra. Kalmeda soll bei Tinnitus helfen und Velibra ist eine Therapie gegen Angstörungen.
Zurzeit befinden sich 21 Anwendungen beim BfArM in der Prüfung, wie das BfArM mitteilte. Für weitere rund 75 Anwendungen hat das Innovationsbüro des BfArM bereits Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt, sodass kurzfristig weitere Anwendungen in die Prüfung und ins Verzeichnis kommen werden.
Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik von den Grünen äußerte sich Kritisch dazu:
Weltneuheit hin oder her, eine wirkliche Verbesserung der Versorgung wird mit dem Fast-Track-Verfahren zur Erstattung von Gesundheitsapps nicht erreicht. Digitale Anwendungen können einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten leisten und wir sind sehr dafür, dieses Potenzial endlich besser zu erschließen. Die aktuelle Regelung stellt jedoch den Nutzen für die Patientinnen und Patienten in den Hintergrund, sie gleicht mehr einer Wirtschaftsförderung auf Kosten der gesetzlich Versicherten.
Dafür gibt es im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) viel zu wenig Stellen, um den Nutzen und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben gründlich zu prüfen. Im Extremfall könnten wirkungslose Anwendungen zwei Jahre lang mit Beitragsmitteln der gesetzlich Versicherten bezahlt werden. Es ist auch nicht sichergestellt, dass die Apps in einen Versorgungsprozess eingebunden werden. Und das alles für einen sehr kleinen Ausschnitt von digitalen Anwendungen. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für die Nutzenbewertung und Erstattung digitaler Anwendungen, das alle Risikoklassen umfasst und von den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgeht.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung