Einige Baustellen am Selbstbestimmungsgesetz
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Wenn ein Kind durch seine äußeren Geschlechtsmerkmale einem Geschlecht zugeordnet wird, muss das nicht bedeuten, dass sich diese Geschlechtszuordnung auch mit der Geschlechtsidentität des Kindes vereinbart, denn viele Kinder fühlen sich eigentlich einem anderen Geschlecht zugeordnet, als die äußeren Geschlechtsmerkmale darstellen.
Mittlerweile konnten durch wissenschaftliche Untersuchungen in den Niederlanden dargestellt werden, dass die Geschlechteridentität sich tatsächlich unterscheiden kann. Der Begriff der "Geschlechtsinkongruenz" tritt in diesem Zusammenhang auf.
Hier eine Regelung zu finden, wie auch Menschen zu ihrem Recht kommen können die sich als anderes Geschlecht fühlen, als äußerlich angeboren, ist nicht einfach, insbesondere durch manche politischen Vorgehensweisen, die selbst in Deutschland zeigen, dass man sich lieber nur dem Geschlecht befassen will, dass äußerlich angeboren wurde. Dabei sind es nicht nur rechtspopulistische Parteien, sondern selbst in der politischen Mitte gibt es dazu Haltungen, die zeigen, wie man diese Menschen in der politischen Mitte, immer noch diskriminiert.
Eigentlich unverständlich, wenn man sich mit den heutigen Möglichkeiten in der Medizin befasst, denn es gibt durchaus medizinische Möglichkeiten, diesen Menschen zu helfen, damit auch diesen Menschen ein glückliches Leben ermöglicht wird. Gerade bei Kindern kann es zu schweren Depressionen führen, wenn sich das äußere Geschlecht vom inneren unterscheidet.
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