IPReG – Einflussnahme auf die Gesetzesgebung?
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Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde medial nur durch wenige Medien in den öffentlichen Fokus gerückt und ist dadurch mit seiner Brisanz kaum aufgefallen. Ein Gesetz, welches einerseits die teilweisen kriminellen Abzockmethoden von bestimmten Pflegeinstitutionen eingrenzen soll, aber auch betroffenen mehr Möglichkeiten für die Entwöhnung von der künstlichen Beatmung bieten soll. Genau hier sind es wunderbare Ziele, die allen Menschen, die künstliche beatmet werden, helfen.
Brisant wurde das Thema, als sich im Gesetzestext Passagen wieder fanden, die einen Einfluss auf das Selbstbestimmte Leben haben können. Selbst die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern waren alarmiert und sahen einen deutlichen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Seitens der Bundesregierung, wurde nach Protestaktionen, die fast 50 Wochen andauerten, nachgebessert. Kritik und Skepsis sind geblieben und einige Oppositionsparteien werden nicht nur die Umsetzung des Gesetzes beobachten, sondern auch prüfen, ob das Gesetz nicht verfassungsrechtlich bedenkliche Passagen beinhaltet.
Im Gesetzgebungsverfahren wird in der sogenannten „ersten Lesung“ ein Gesetzesentwurf beraten und geht anschließend in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung. So auch beim IPReG geschehen. In dem Fachausschuss kommt es nicht selten zu einer „öffentlichen Anhörung“ in dem beispielsweise Verbände und Vereine, ihre Einschätzung zu einem Gesetz abgeben.
Ein Verein machte uns auf etwas aufmerksam, was Fragen aufwirft und zeigt, mit welcher „Gewalt“ Gesetze zu ihrem Ziel geführt werden können. Der Verband „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.“ schreibt in seiner Stellungnahme (Zitat aus der Stellungnahme): „Herr L., der vorgibt Sprecher der Betroffenen zu sein, betreibt selbst eine Ambulante Intensivwohngruppe und ist aus unserer Sicht deshalb ein Gesetzentwurf-Gegner“. Solche Aussagen lassen sehr viel Interpretationsspielraum offen. Zumindest stellt sich die Frage, warum ein Betreiber einer Sache X nicht in der Lage sein soll, hier ein fachgerechtes Urteil zu fällen?
Unterzeichnet wurde das Dokument von Armin Nentwig, der bereits 2006 im „Focus“ erwähnt wurde. Die Überschrift des Artikels im Focus lautete damals: „Mit Abrechnungen nahm es der Amberger SPD-Politiker Armin Nentwig nicht so genau – jetzt muss er Strafe zahlen“
Eine Verbundenheit zwischen Jens Spahn und Armin Nentwig ist nicht auszuschließen, denn in einem Artikel der Ausgabe 2/2020 von „WACHKOMA und danach“, eine Publikation von „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.“, ist zu erkennen, dass Jens Spahn sogar Schirmherr von „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.“ ist. (Quelle: https://schaedel-hirnpatienten.de/assets/blaetterfunktion/samples/basic0220/index.html).
Ob das am 2. Juli 2020 verabschiedete Gesetz dann wirklich das Selbstbestimmungsrecht betroffener Patienten sichert, oder nicht, bleibt abzuwarten und wird sich erst mit der Umsetzung des Gesetzes konkretisieren. Kritiker befürchten, durch mangelnde Finanzierung der häuslichen Pflege, dass die Patienten doch noch in eine Pflegeeinrichtung müssen. Hier wird es auf die Ausgestaltung des Gesetzes ankommen.
Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) hat Jens Spahn (CDU) in seiner Rolle als Bundesminister ( wir berichteten ), am 2. Juli (Wortzitat aus der Debatte im Bundestag) gefragt „Warum haben Sie, Herr Minister, nicht vorher eingelenkt? Warum haben Sie nicht an der Stelle signalisiert, dass Sie einsehen, dass es gesetzliche Klarheit braucht, um hier das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen klar zu regeln?“. Jens Spahn wies in seiner Antwort darauf hin „Zum Zweiten habe ich ab dem ersten Entwurf – ich kann mich noch sehr genau erinnern an den ersten Tag der Debatte; ich habe diese nämlich mindestens genauso intensiv geführt wie Sie, ob Sie es mir glauben oder nicht, und am Ende mit dem gleichen Ziel –, ab dem ersten Tag gesagt, dass das, was Sie gerade wieder unterstellt haben, zu keinem Zeitpunkt unsere Absicht und unser Ziel gewesen ist und dass wir am Ende eine Gesetzesformulierung finden werden, die genau das sicherstellt. Genau das habe ich vom ersten Tag an gesagt – vom ersten Tag an.“
Am Ende wird sich zeigen, ob das Gesetz auch im Bundesrat Bestand haben wird, denn erst nach der Zustimmung des Bundesrats und die abschließende Zeichnung der Bundespräsidenten, wird ein Gesetz im Bundesblatt veröffentlicht und tritt somit als Gesetz in Kraft.
Die gesamte Bundestagsdebatte mit Gebärdensprachdolmetscher, ist hier zu sehen:
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung