Studie zu Behindertenwerkstätten - Abschaffung der Werkstätten gefordert
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den ersten Zwischenbericht zum neuen Entgeltsystem in Werkstätten veröffentlicht. Die Studie (1585 kb) soll dazu dienen ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln, heißt es im ersten Zwischenbericht. Auch wird untersucht, wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können. „Der erste Zwischenbericht enthält eine Auswertung der rechtswissenschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion sowie den ersten Teil des rechtlichen Rahmens, der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und aus dem Europarecht ergibt. Weiterhin enthält er Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen mit Grundsicherung und Erwerbsminderungsrenten sowie Modellrechnungen zu einigen Alternativvorschlägen. Schließlich wird über den Stand der Vorbereitung der Befragungen von Werkstattleitungen und Werkstattbeschäftigten berichtet,“ heißt es im Zwischenbericht.
Der Fachausschuss hat “eine kritische Sicht auf geschütztes Beschäftigungsverhältnisse in Werkstätten”, heißt es im Ergebnis. Dabei sieht der Fachausschuss, dass die Folge eine Isolation für Menschen mit Behinderung hierdurch gefördert werden könne und sie daher grundsätzlich im Konflikt mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) steht. Daher empfiehlt der Ausschuss, in einigen schließenden Bemerkungen zu den Länderberichten, die Abschaffung der Werkstätten, teilweise unter Erstellung von Zeitplänen, Aktionsplänen oder wie gegenüber Deutschland durch sofort umsetzbare Ausstiegsstrategien. Er spricht diese Empfehlung nicht isoliert aus, sondern in den Zusammenhand der Förderung für alle Menschen mit Behinderungen inklusiven, offenen und zugänglichen Arbeitsmarktes.
Auch könne eine Reform des Entgeltsystems darauf abzielen, die Grund- und Förderleistungen zu erhöhen, wenn sie dem Prinzip einer Grundabsicherung bzw. Versorgungsgerechtigkeit folgt. Der Vorschlag der Werkstatträte Deutschland e.V. geht dabei in diese Richtung, ein garantiertes "Basisgeld" zu zahlen. Zudem müsse, wenn die Leistungsgerechtigkeit gestärkt werden soll, beim leistungsbezogenen Steigerungsbetrag angesetzt werden. So bedeutet auch eine noch grundlegendere Reform die Umstellung des Entgeltsystems auf die Zahlung des Mindestlohns, wie er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gilt. Der Fachausschuss spricht sich in dem ersten Zwischenbericht für die einen Mindestlohn aus. Auch gibt es die Position der der Abschaffung der Werkstätte, neben den Vorschlägen zur Reform, des bestehenden. Danach sollten die dort Beschäftigten mit der notwendigen finanziellen und fachlichen Unterstützung auf Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes vermittelt werden.
Im September 2021 fand Stichprobe bei rund 60 Werkbeschäftigten statt, die eine Grundlage zur Vorbereitung der Haupterhebung bildet. Für den Spätherbst ist der Start der Beschäftigtenbefragung ist geplant. Ab Frühjahr 2022 sollen im Anschluss an diese Befragung Werkstatträte, Frauenbeauftragte und ehemalige Werkstattbeschäftigte gesondert befragt werden.
Zur Studie erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe: 0,75€ durchschnittlicher Stundenlohn sind menschenunwürdig!
„Der erste Zwischenbericht der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Studie zum Entgeltsystem Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) offenbart erneut, wie Menschen systematisch finanziell ausgebeutet werden. Allein in Sachsen betrug das durchschnittliche Entgelt 2019 rund 75 Cent pro Stunde ! Wenn ich sehe, welche qualitativ hochwertigen Arbeiten in den Werkstätten angefertigt werden, ist dieser vermeintliche Lohn ein Schlag ins Gesicht der dort Beschäftigten und menschenunwürdig. Eines wird damit schon im Zwischenbericht deutlich: Das Entgeltsystem der WfbMs hat ausgedient und muss zügig grundlegend überarbeitet werden“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion DIE LINKE im 19. Deutschen Bundestag.
„Auch das Gefälle zwischen Ost und West manifestiert sich überdeutlich. Insgesamt 24% Lohnnachteil im Osten sind über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr hinnehmbar . Zwar verringerte sich das Lohngefälle zuletzt, jedoch lag dies nicht an stark steigenden Entgelten im Osten, sondern vielmehr an geringeren Entgelten im Westen. Eine derartige Angleichung ist der falsche Weg. Deswegen ist es umso wichtiger, dass in der nächsten Phase der Studie endlich Auswege aus dieser Entgeltsackgasse gefunden werden. Dazu gehört auch, dass weitere Maßnahmen für den ersten Arbeitsmarkt geprüft und umgesetzt werden müssen. Ziel muss es sein, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung die Sonderarbeitswelten verlassen können und Teilhabe an einem inklusiven Arbeitsplatz erhalten können. Hierzu gehört aber auch, dass gute Arbeit entsprechend entlohnt werden muss!“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung