Lauterbach stellt Corona-Schutzmaßnahmen für Pflegeheime vor
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Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will in den Pflegeeinrichtungen über dem Herbst und Winter die Corona-Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige und Pflegekräfte aufrechterhalten. Dieses geht aus einer heute vorgestellten Erklärung des Bundesgesundheitsministerium, sowie mehrere Verbänden hervor.
Dabei sei der Schutz der Pflegebedürftigen sowie der Beschäftigten oberste Priorität. Mit den Maßnahmen wollen man die Einrichtungen und Dienste sowie deren Mitarbeitende auch bei den kommenden Herausforderungen unterstützen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Dabei geht es um das neue Infektionsschutzgesetz.
Ein flächendeckendes Impfangebot mit den neu zugelassenen angepassten Impfstoffen, umfassende Hygiene- und Testkonzepte und ein einfacher Zugang von infizierten Pflegebedürftigen zur Arzneimittelversorgung sollen die pflegerische Versorgung auch im Falle ansteigender Infektionszahlen im Herbst und Winter sicherstellen. Darauf haben sich das Bundesministerium für Gesundheit, die Pflegeverbände, die Pflegekassen sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe in einer gemeinsamen Erklärung verständigt. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Pflegekräfte gleichermaßen vor Infektion und Überlastung zu schützen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Der Schutz der Pflegebedürftigen im dritten Corona-Winter bleibt für die Bundesregierung oberste Priorität. Deshalb haben wir zusammen mit allen Verantwortlichen in der Pflege ein gemeinsames Verständnis entwickelt, wie der Gefahr von Infektionen begegnet werden kann, ohne die Pflegekräfte zu überlasten oder die Pflegebedürftigen auszugrenzen. Für dieses Engagement aller Seiten bedanke ich mich ausdrücklich. Sich für die Schwächsten einzusetzen, ist gleichermaßen Kernaufgabe wie Selbstverständnis unsere Solidargemeinschaft.“
Zudem seien auch Entlastungen für die Einrichtungen geplant. So sollen die Meldepflichten zum gesetzlichen Impfquotenmonitoring „entbürokratisiert“ werden, indem bei unveränderter Situation im Vergleich zum Vormonat dem RKI nur noch eine „vereinfachte Meldung“ übermittelt werden muss. Des Weiteren sollen „Fort- und Weiterbildungen“ künftig nach Möglichkeit auch digital durchgeführt werden können, heißt es in der Erklärung.
Außerdem müssen Beschäftigte sich mindestens dreimal pro Kalenderwoche testen lassen, sofern Landesregelungen nichts anderes vorsehen ist. Ambulant Pflegende, die ihre Tätigkeit unmittelbar von ihrer Wohnung aus antreten, können sich auch durch AntigenTests zur Eigenanwendung ohne Überwachung testen. Mitarbeitende in voll- und teilstationären Einrichtungen können sich weiterhin vor Dienstantritt in der Einrichtung selbst testen, um Personalressourcen zu schonen (als überwachte Antigen-Tests zur Eigenanwendung).
Dabei sieht das novellierte IfSG vor, dass Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Oktober von Besuchenden nur getestet und mit FFP2-Maske betreten werden dürfen. Um die Einrichtungen wirksam zu entlasten, wirken die Beteiligten darauf hin, dass Besuchende bereits einen negativen Testnachweis mitbringen. Diese sind in den Teststellen für diese Fälle weiterhin kostenfrei.
Auch sei die Gabe eines oralen antiviralen COVID-19-Arzneimittels nach ärztlicher Verordnung möglichst zeitnah nach einer festgestellten Infektion erfolgen muss, halten die Beteiligten einen schnellen und einfachen Zugang zu antiviralen Arzneimitteln für SARS-CoV-2 positiv getestete Pflegebedürftige für erforderlich, heißt es im Papier.
Zudem sein soziale Kontakte für die Sicherung von sozialer Teilhabe fundamental und unerlässlich. Besuche dürfen daher nicht eingeschränkt werden. Insgesamt dürfen Schutzmaßnahmen nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen, darin sind sich die an dieser Erklärung Beteiligten einig.
Die Beteiligten appellieren an die Länder, sich in Bezug auf Maßgaben für die Pflegeeinrichtungen abzustimmen, um möglichst einheitliche Vorgaben zu gewährleisten.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung