ifo Institut: „Teilhabegeld“ könnte Kinderarmut verringern
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Die Einführung eines „Teilhabegeldes“ könnte das Armutsrisiko von Millionen von Kindern verringern, betonte das ifo-institut in einer heutigen Mitteilung. Das zeigen Modellrechnungen des ifo Instituts für die Bertelsmann Stiftung.
Die Bertelsmann Stiftung betonte bereits im letzten Jahr: "Für alle Familien ließe sich die Situation durch eine Kindergrundsicherung verbessern, wie sie von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Für die konkrete Ausgestaltung empfiehlt die Bertelsmann Stiftung die Einführung eines Teilhabegeldes, das finanzielle Leistungen für Kinder bündelt, einfach zu beantragen ist und mit dem Einkommen der Eltern abgeschmolzen wird. Dadurch ließe sich Kinderarmut wirksam vermeiden. Aufgrund des hohen Aufstocker-Risikos für geringfügig Beschäftigte stellt eine Reform der Minijobs einen weiteren Ansatzpunkt dar." (wir berichteten: Hartz-IV: Viele Aufstocker/innen arbeiten im Minijob und dabei zu Niedriglöhnen)
„Alleinerziehende haben eine hohe Motivation, erwerbstätig zu sein. Doch für sie ist es besonders schwer, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Es ist erschreckend, dass ein so hoher Anteil der Alleinerziehenden trotz Arbeit auf Transferleistungen angewiesen ist, um das Existenzminimum für sich und ihre Kinder zu sichern“, sagte damals Anette Stein, Direktor Bildung bei der Bertelsmann Stiftung.
Das ifo-institut berechnete, dass ein durch Steuern finanziertes „Teilhabegeld“ den Staat 10 bis 24 Milliarden Euro pro Jahr kosten würde. Das ifo-institut betonte, dass hinzukommen würde, dass viele Eltern ihre Erwerbstätigkeit verringern oder ganz aufgeben würden. 398.000 bis 705.000 Vollzeitstellen würden damit wegfallen, "was die Staatseinnahmen an Steuern und Abgaben zusätzlich verringern würde".
Weiter heißt es vom ifo-institut: Insgesamt könnten die jährlichen Gesamtkosten auf 20 bis 37 Milliarden Euro steigen. „Je nach Höhe kostet so eine Leistung auch mehr“, sagt Blömer. „Es ist bisher unklar, wie viel die neue Bundesregierung bereit ist, auszugeben.“
Das „Teilhabegeld“ würde bestehende Leistungen bündeln und ersetzen, zum Beispiel Kindergeld und Kinderzuschlag. Dadurch würden Kinder vom Transfersystem des Sozialgesetzbuches (SGB) II abgekoppelt. Es würde mit steigendem Einkommen der Eltern geringer ausfallen. „Es ist sinnvoll, die verschiedenen Leistungen für Familien zusammenzulegen und damit zu vereinfachen. Dennoch muss die Ausgestaltung eines Teilhabegeldes gut mit anderen Leistungen, wie dem geplanten Bürgergeld, abgestimmt werden“, sagt Blömer.
In Anspruch nehmen könnten das „Teilhabegeld“ Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beziehungsweise bis 25 Jahre, sofern sie sich noch in der Ausbildung befinden. Der steuerliche Kinderfreibetrag bliebe bestehen. Mehrbedarf, etwa bei getrennt lebenden Familien, Beeinträchtigungen oder Krankheit, würde zusätzlich abgedeckt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betont zum "Kinderzuschlag", dass dieser seit dem 1. Januar 2022 bis zu 209 Euro monatlich je Kind beträgt und zusammen mit dem Kindergeld, den Bedarf des Kindes decken soll. "Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von Kitagebühren befreien lassen", so das Ministerium das zudem darstellt, dass der Kinderzuschlag eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern ist die "genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen".
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung