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Die steigenden Energiekosten treffen alle Menschen, insbesondere auch an den Tankstellen, denn die Sprit-Preise führen in vielen Bereichen für große Sorgen. Konzepte zur Entlastung sind vielfältig und die Idee des Mobilitätsgeld auch, so dann auch die Antwort des zuständigen Ministeriums.
Gerade Branchen, die auf Fahrzeuge angewiesen sind, wie Taxiunternehmen, aber auch Unternehmen im Frachtbereich, als auch der öffentliche Personennahverkehr, leiden unter den Sprit-Preisen. Das führt bis zur Bedrohung der Existenz.
Berufspendler, die nicht eben schnell auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können, trifft es besonders hart. Erst gestern war bei der ARD-Sendung „Hart aber fair“ eine Pflegerin, die ihren Arbeitsplatz zu Zeiten aufsuchen muss, an denen der Personennahverkehr eben nicht verkehrt.
Selbst in Großstädten kann der Personennahverkehr zu Einschränkungen führen, denn für viele macht es schon einen Unterschied, ob man zum Arbeitsplatz nur 20 Minuten benötigt, oder dann mit dem Personennahverkehr bei 1,5 Stunden liegt.
Ein ganz anderer Sektor, der scheinbar vergessen wird, sind Personen, die aufgrund ihrer Einschränkung auf ihr privates Fahrzeug angewiesen sind, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Von Rentnerinnen und Rentnern, die oft selbst ihr Auto nutzen, weil sie über altersbedingte Mobilitätseinschränkungen verfügen, sind vom Staat offensichtlich komplett ignoriert worden. Selbst Menschen die erwerbsgemindert sind, das Auto zwingend benötigen und sei es um den Arzt aufsuchen zu können, finden in den Darstellungen keine Erwähnung.
“Ein Mobilitätsgeld als monatlicher unbürokratischer Zuschuss für nicht wohlhabende Menschen wäre eine echte Hilfe für die, die unter den aktuellen Preisen besonders leiden, und deutlich sachgerechter als Geldgeschenke mit der Gießkanne. Es kann aber nicht angehen, dass gleichzeitig die längst überfällige Erhöhung der Regelsätze auf die lange Bank geschoben wird. Beides, Hilfen sowohl für kleine und mittlere Einkommen als auch für die Ärmsten, muss parallel laufen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, und fordert: “Wir brauchen dringend eine unterjährige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro.”
Alle Debatten zeigen deutlich, es geht immer in der Begrifflichkeit um Einkommen, Steuerentlastungen oder „Pauschalbeträge“ die mit dem Gehalt ausgezahlt werden sollen.
Rentnerinnen und Rentner, egal ob altersbeding oder durch eine Erwerbsminderung, erhalten oftmals keine Grundsicherung, da ihre Rente zu hoch ist. Auch sind sie oft nicht Bezieherinnen oder Bezieher von Wohngeld. Genau diese Menschengruppe, weiß daher nicht, ob und wie sei an das Mobilitätsgeld herankommen oder ob es ihnen überhaupt zusteht.
Seitens des Bundesministeriums war man ebenfalls nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten, da die regierungsinternen Gespräche noch andauern. Für betroffene besteht somit noch Hoffnung.
Menschen mit bestimmten Behinderungen steht zwar eine Fahrkostenpauschale (seit 2021) zu (900 Euro Merkzeichen G und Grad der Behinderung von 70% / 4500 Euro mit außergewöhnlichen Gehbehinderung mit Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis), aber das setzt auch voraus, dass eine jährliche Steuererklärung abgegeben wird. Viele Menschen sind allerdings, aufgrund ihrer Rentenhöhe, nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, denn die lohnt sich nur ab bestimmten Einkommenshöhen. Außerdem berücksichtigt die Fahrkostenpauschale nicht die aktuellen Energiepreise.
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