Chef der Bundesagentur für Arbeit fordert Sanktionen auch beim Bürgergeld
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Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, dringt darauf, dass es auch nach einer Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld von Anfang an die Möglichkeit von Sanktionen gegen Leistungsbezieher geben soll. „Für die wenigen, die ihre Pflichten verletzen, können frühe Konsequenzen hilfreich sein, auch, damit wir den Kontakt zu den Menschen nicht verlieren“, sagte Scheele dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Freitag). „Deshalb sollte das beibehalten werden, zumal diese Verfahren durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgedeckt sind“, sagte er. „Je länger jemand aus dem Arbeitsmarkt draußen ist, desto schwieriger ist es für ihn, wieder hineinzukommen.“
Scheele betonte, es gebe monatlich nur Sanktionen gegen drei Prozent der Leistungsbezieher. „Der größte Teil kommt mit Sanktionen nicht in Berührung.“
Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht vor, anstelle der bisherigen Grundsicherung durch Hartz IV ein Bürgergeld einzuführen. Statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung soll es dann eine Teilhabevereinbarung geben. „Es gilt eine sechsmonatige Vertrauenszeit“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Gesetze würden so verändert, „dass künftig eine Beratung auf Augenhöhe möglich ist“, führen die Parteien dort zudem aus.
„Ich weiß nicht, ob Augenhöhe der richtige Begriff ist“, sagte Scheele. „Ganz sicher ist: Es geht um Respekt.“ Er ergänzte: „Den bringen die Beraterinnen und Berater in den Jobcentern den Menschen schon heute entgegen.“
Die Interview-Passage im Wortlaut:
Ein großes Reformprojekt in dieser Legislaturperiode soll sein, dass aus Hartz IV ein Bürgergeld werden soll – mit „Beratung auf Augenhöhe“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Was bedeutet das praktisch?
Ich weiß nicht, ob Augenhöhe der richtige Begriff ist. Ganz sicher ist: Es geht um Respekt. Den bringen die Beraterinnen und Berater in den Jobcentern den Menschen schon heute entgegen.
Halten Sie es denn für richtig, dass es am Anfang keine Sanktionen geben soll?
Es gibt monatlich nur Sanktionen gegen drei Prozent der Leistungsbeziehenden. Der größte Teil kommt mit Sanktionen nicht in Berührung. Für die wenigen, die ihre Pflichten verletzen, können frühe Konsequenzen hilfreich sein, auch, damit wir den Kontakt zu den Menschen nicht verlieren. Deshalb sollte das beibehalten werden, zumal diese Verfahren durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgedeckt sind. Je länger jemand aus dem Arbeitsmarkt draußen ist, desto schwieriger ist es für ihn, wieder hineinzukommen.
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Autor: © RND / kk