Schützen sich Datenschützer und Sozialämter gegenseitig?
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Gerade in sozialem Medien ist das Thema Datenschutz bei Sozialämtern, immer wieder ein beliebtes Diskussionsthema, wie wir bereits in einem Bericht über einen Fall im Sozialamt Berlin Tempelhof- Schöneberg dargestellt haben. Bei dem Fall ging es um einen Kunden, der am Ende eine Beschwerde beim Landes- Datenschutzbeauftragten eingereicht hat, da das Sozialamt Kontoauszüge für 6 Monate abverlangte und nicht auf das Schwärzungsrecht hinwies. Die Beschwerde hatte Erfolg. Damit war die Angelegenheit allerdings nicht beendet. Gegenüber des Datenschützers hatte man begründet, dass diese 6 Monate erforderlich waren, um den Zufluss aus einer Rückzahlung der Nebenkosten sehen zu können. In den Kontoauszügen der letzten 6 Monate war dieses tatsächlich ersichtlich. Der Landes- Datenschutzbeauftragte rügte das entsprechend ab, verwies darauf, dass 3 Monate Kontoauszüge ausreichend sind und zukünftig auf das Schwärzungsrecht hinzuweisen ist.
Alles gut? Nein. Denn was macht das Sozialamt? Es fordert weitere 2 Monate Kontoauszüge an. Also damit dann 8 Monate. Alles ohne Begründung. Und was schreibt die Bezirksstadträtin Frau Jutta Kaddatz dazu? "Daran war zum damaligen Zeitpunkt nichts zu beanstanden". Also, wir verlangen Kontoauszüge um bestimmte Informationen zu erhalten, bekommen die Kontoauszüge mit den benötigten Informationen. Verlangen dann trotzdem ohne Grund weitere 2 Monate Kontoauszüge und "daran war zum damaligen Zeitpunkt nichts zu beanstanden". Dabei hat das Bundessozialgericht mit zwei Entscheidungen schon klar entschieden, dass eigentlich nur 3 Monate Kontoauszüge ohne Begründung, gerechtfertigt sind (Urteil vom 19. September 2008, Az. B 14 AS 45/07 R, und Urteil vom 19. Februar 2009, Az. B 4 AS 10/08 R). Mehr als 3 Monate müssten also begründet werden. Nur offensichtlich bei Frau Kaddatz nicht. Dort werden aus 3 Monaten mal schnell sechs Monate und wenn man die benötigten Daten hat, trotzdem mal eben weitere 2 Monate oben drauf geschlagen, also 8 Monate. Liest man dann die Stellungnahmen des Herrn K. vom Berliner Datenschutz, scheint es so, als ob man sich auch dort nicht wirklich dafür interessiert. Man hat ja schließlich die 6 Monate und den fehlenden Hinweis auf das Schwärzungsrecht abgemahnt. Was machen da schon zusätzliche 2 Monate die man nachträglich, ohne Begründung, abverlangt hat? Gut, der Datenschützer hat Stellung genommen und schreibt uns: "Wir haben uns von dem Amt schriftlich bestätigen lassen, dass durch entsprechende Anweisungen gegenüber den Beschäftigten sichergestellt wird, dass Kontoauszüge in vergleichbaren Fällen nur im zulässigen Rahmen angefordert werden und zukünftig auf die Möglichkeit, Schwärzungen vorzunehmen, hingewiesen wird. ". War's das? Nein, denn der Datenschützer stellt klar: "Für den Fall, dass uns Wiederholungsfälle bekannt werden, behalten wir uns weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen vor. "
Eigentlich ist jetzt alles wieder gut, wenn da nicht noch ein Nachsatz vom Datenschützer gekommen wäre in dem dieser schreibt: "Wegen der Vielzahl an Beschwerdeverfahren, die wir führen, können wir nicht bei jeder Beschwerde über den konkreten Einzelfall hinaus und in grundsätzlicher Weise tätig werden, etwa mit einer Überprüfung aller Sozialämter." - Solche Aussagen geben darauf einen Hinweis, was wir offensichtlich überall wieder finden. Personalmangel!
Und in anderen Bundesländern? Auch da scheint es so, als ob noch nicht überall bekannt geworden ist, dass es ein Schwärzungsrecht gibt. Ein Fall in Ober- Bayern belegt dieses. Dort werden zwar nur noch 3 Monate Kontoauszüge abverlangt, aber Hinweise auf das Schwärzungsrecht - Fehlanzeige. In anderen Bundesländern ist es sogar noch üblich, 6 Monate Kontoauszüge abzuverlangen. Gerne wird auch vergessen darauf hinzuweisen, dass eigentlich die Vorlage der Kontoauszüge ausreichend ist und diese dort nicht hingeschickt werden müssen. Für Menschen mit Behinderung gibt es aber oftmals nur die eine Möglichkeit: Kontoauszüge per Fax senden, oder postalisch zusenden, denn das Thema "-Mail ist ebenfalls noch nicht Bestandteil in jeder Sozialbehörde. In vielen Behörden ist es nicht einmal möglich, die Sachbearbeiter/In persönlich per E-Mail zu kontaktieren, wie wir in Berlin feststellen mussten. Andere Bundesländer sind da weiter und lassen mittlerweile auch den direkten Kontakt zur Sachbearbeitung per E-Mail zu.
Gerade im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung, machen sich noch weitere Probleme bemerkbar, denn Online- Banking macht den gewöhnlichen Kontoauszug überflüssig. Sozialämter kommen aber immer wieder mit dem Hinweis "Bitte bewahren sie ihre Kontoauszüge auf". Nur wie, wenn es die nur elektronisch gibt? Als Datei auf dem Rechner speichern, bietet keine Option, da der Datenspeicher auf dem heimischen Pc oftmals nicht dazu geeignet ist, Dokumente auch dauerhaft zu archivieren. Wer jetzt aber glaubt, da kommt jetzt das schlaue Sozialamt als Anforderer mit einer Lösung, der irrt.
Hinsichtlich Datenschutz und Sozialdaten gibt es somit noch viel zu tun, das obwohl das Internet eigentlich kein Neuland mehr sein sollte. Leidtragende sind jene, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Menschen mit Behinderungen, kann die Digitale Welt eine riesen Erleichterung sein, aber diese Form der Teilhabe ist leider dann doch noch nicht überall angekommen.