Lindner: 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger profitieren vom Inflationsausgleichgesetz
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Der Bundestag hat heute am Donnerstag dem 22 September 2022 über das Inflationsausgleichgesetz beraten. Dazu wurde den Parlamentariern ein Gesetzentwurf zum Ausgleich der Inflation durch einen „fairen“ Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG, Drucksache: 20/3496) von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt.
Zudem wurde über ein Gesetzentwurf der Koalition zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz Drucksache: 20/3530 beraten.
Der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) machte in seiner Rede darauf aufmerksam, dass die Menschen in Deutschland unter den Preisen leiden. So haben die Menschen Angst um die Nebenkostenabrechnung, die Sorge, ob die Wohnung warm ist, ob Geld am Ende des Monats dafür da ist, um den Kühlschrank zu füllen. Die Inflation ist eine Bedrohung für Wohlstand, soziale Sicherheit und die Stabilität unseres Landes und deshalb sei die erste Priorität der Bundesregierung die Inflation zu bekämpfen niemand werde dabei allein gelassen, betonte Lindner.
So habe man, um soziale Härten abzufedern zahlreiche Maßnahmen beschlossen, etwa eine Wohngeldreform. So stehen Unternehmen aufgrund der steigenden Gaspreise vor größten -und Existenziellen Herausforderungen. Die Bundesregierung sei sich dieser Tatsache auch bewusst und arbeite deshalb auch unter Hochdruck sowohl an Maßnahmen zur Bekämpfung der hohen Strompreise auch als an Maßnahmen um die gegenwertigen Gaspreise nicht für unsere Wirtschaft zu einer dauerhaften Gefahr werden zu lassen, so Lindner.
Zudem dürfen auch Menschen ohne soziale Unterstützung, Menschen in der Mitte nicht vergessen werden. „Deshalb hat sich die Koalition darauf verständigt diese Inflationsausgleichgesetz vorzulegen,“ sagte der Finanzminister.
Zudem werde der Grundfreibetrag geändert, das Kindergeld werde erhöht und den Kinderfreibetrag. So profitieren 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger von den Inflationsausgleichgesetz, betonte Lindner. Dabei basiere es auf vorläufigen Zahlen, so Lindner. Es sei ein Trägergesetz bei dem die aktuellen Zahlen zu aktualisieren sein, wenn die Herbstprognose vorliegt. „Das war immer so und ist technisch nicht anders zu lösen“, betonte Lindner.
So erhalte eine Familie mit zwei Kindern auf den Werten der bisherigen Basis. Mit einem 56.000 Euro versteuerten Einkommen im Jahr einen Inflationsausgleich von 680,00 Euro, so Lindner.
Lindner appellierte an die Länder den Inflationsausgleichgesetz zuzustimmen. Es gehe darum die Menschen vor zusätzlichen Belastungen in einer Phase der Inflation zu schützen, betonte Lindner. „Es kann nicht sein das der Staat von der Inflation profitiert, während Familien nicht mehr wissen, wie sie mit ihrem Einkommen über die Runden kommen sollen,“ betonte Lindner zum Schluss seiner Rede.
Gesetzentwurf zum Ausgleich der Inflation
Dabei will die Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP durch verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages, sowie durch ein höheres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren. So sieht der Gesetzentwurf die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im nächsten Jahr vor. Der Grundfreibetrag soll 2025 weiter auf 10.932 Euro steigen. So werde mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags, die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Steuerpflichtige ab 2023 gewährleistet, heißt im Entwurf.
Die Anhebung und die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte nach rechts führt laut der Fraktionen zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs. Es werde nicht verschoben der Eckwert der sogenannten Reichensteuer. So werde durch die Maßnahmen sichergestellt, dass trotz steigender Inflation Lohnsteigerungen und Entlastungen auch diese tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürger ankommen. Zudem werde besonders für kleinere und mittlere Einkommen Lohnsteigerungen nicht durch eine progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung gemindert werden.
Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
Im nächsten Jahr soll das Kindergeld erhöht werden, für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. So soll die Erhöhung in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024 gelten. Das Kindergeld steigt somit für das erste und zweite Kind um 18 Euro und für das dritte Kind um zwölf Euro monatlich.
Es werden die steuerlichen Mindereinnahmen durch die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen im kommenden Jahr auf 12,21 Milliarden Euro veranschlagt und im Jahr 2024 auf 17,95 Milliarden Euro. So werden davon auf den Bund im nächsten Jahr rund 5,3 Milliarden Euro und im Jahr 2024 rund 7,8 Milliarden Euro.
Gesetzentwurf zur Umsatzsteuersenkung
Es sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt wird. So ist die Senkung der Umsatzsteuer ist im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 vorgesehen. So entspricht der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird, heißt es im Gesetzentwurf.
Damit den Kunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll die Umsatzsteuer auf den Gasbezug insgesamt gesenkt werden, heißt es weiter. So seien die steigenden Energiepreise bereits jetzt eine große Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger. Zudem könnten die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, diese Entwicklung verstärken. Auch die Umlage zur Finanzierung der Ersatzbeschaffungskosten der von ausbleibenden russischen Lieferungen betroffenen Gasimporteure werde weitere Preisanstiege nach sich ziehen, heißt es im Entwurf.
Dabei erwartet die Koalition von den Unternehmen, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben werden. So werden die Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung bis 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro veranschlagt.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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