Bundestag hat Änderungen des Energiesicherungsgesetz zugestimmt
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Der Bundestag hat heute am Freitag, dem 30 September 2022 dem Energiesicherungsgesetz zugestimmt. Drucksache: (20/3497) Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen zur Gewährleistung der Energiesicherheit in Deutschland umgesetzt werden.
Es stimmten dem Gesetz SPD, Grüne, FDP sowie die CDU/CSU in der vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung zu. (20/3743). So enthält das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen zur Gewährleistung der Energiesicherheit in Deutschland. Zudem wurde eine Entschließung angenommen, wonach die Bundesregierung nun aufgefordert ist, „fortlaufend alle Potenziale einer erweiterten Nutzung von erneuerbaren Energien zu evaluieren und auszuschöpfen“.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Damit die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet werden könne, seien weitere Maßnahmen erforderlich, „die zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 führen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Stromversorgung sichergestellt bleibt“, heißt im Gesetzentwurf der Koalition. Zudem soll das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) um klarstellende Vorschriften ergänzt werden. Außerdem würde das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG 2021), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und das LNG-Beschleunigungsgesetz um Regelungen ergänzt, die insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von LNG-Anlagen verbessern sollen. Ziel sei außerdem die Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie die Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes, heißt es im Entwurf.
Zudem sei aus Sicht der Koalitionsfraktionen insbesondere die Anpassungen im EnWG erforderlich, um bereits kurz- und mittelfristig eine bessere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erreichen. Dies sei für die Versorgungssicherheit in den kommenden Wintern zwingend notwendig und wie darüber hinaus erforderlich, um eine effiziente Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu gewährleisten, schreiben die Abgeordnete. Zudem müssten die Anforderungen feststehen und die rechtzeitige Errichtung der Leitungen sichergestellt werden. „Nur so können die Offshore-Ausbauziele des Windenergie-auf-See-Gesetzes erreicht werden“, heißt es in dem Entwurf.
Aufnahme einer Härteausgleichsregelung
Zudem würden im EnWG Regelungen zur Entschädigung bei Speicherstilllegung getroffen. So hätten Bundestag und Bundesrat im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es mit Blick auf etwaige finanzielle Härten aus einer nicht genehmigten Speicherstilllegung erforderlich sei, eine Härteausgleichsregelung aufzunehmen. Auch soll eine Anzeige bei der Umstellung von L-Gas auf H-Gas eingeführt werden, heißt im Entwurf.
Zudem soll geändert werden durch den Gesetzentwurf das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). So sei eine Ergänzung geplant der Sondervorschrift für Windenergieanlagen, heißt es im Entwurf. Außerdem würden Regelungen zu Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen eingeführt. Auch soll Im EnWG die Möglichkeit geschaffen werden, eine temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Im EnWG soll eine Klarstellung des Umfangs der Brennstoffbevorratung erfolgen, während der befristeten Teilnahme am Strommarkt, heißt es im Entwurf.
Verfahrenserleichterungen geplant
Es sollen durch Änderungen im LNG-Beschleunigungsgesetz weitere Verfahrenserleichterungen und Beschleunigungen für die schwimmenden LNG-Terminals eingeführt werden. Dabei soll ermöglicht werden ein vorzeitiger Baubeginn auch bei unvollständigen Planungsunterlagen. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein weiteres Terminal am Standort Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) zu genehmigen, heißt es im Entwurf.
So sollen durch Korrekturen im EEG 2021 für die Jahre 2022, 2023 und 2024 eine Sonderregelung für die EEG-Förderung von Biogasanlagen geschaffen werden. In der Krise schaffe dieses einen vorübergehenden Anreiz, „dass die Stromerzeugung aus Biogas gesteigert wird und damit in diesem Umfang auf die Verstromung von Erdgas verzichtet werden kann“, schreiben die Abgeordneten. Außerdem soll das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geändert werden. So sei das Ziel Erleichterungen zu schaffen bei der unterjährigen Inbetriebnahme von innovativen KWK-Projekten.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung