Ampelkoalition steuert bei Solizuschlag auf offenen Konflikt zu
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Die Ampelkoalition steuert in der Frage der Zukunft des Solidaritätszuschlags auf einen offenen Konflikt zu. Sollte der Bundesfinanzhof den Solizuschlag wie allgemein erwartet für grundgesetzwidrig halten und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, muss das Bundeskabinett gemeinsam entscheiden, ob die Regierung dem Verfahren beitritt und damit den Zuschlag in Karlsruhe verteidigt. Das geht aus einer Antwort der Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Das dürfte für Streit sorgen. So hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kürzlich den von Amtsvorgänger Olaf Scholz (SPD) erklärten Beitritt zum Verfahren vor dem Bundesfinanzhof rückgängig gemacht. Deshalb war das Finanzministerium bei der mündlichen Verhandlung über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Solizuschlags am 11. Januar nicht vertreten. Der Alleingang bei dem Verfahren vor dem BFH ist zwar nach den Regeln der Regierung möglich, dennoch hatte er bei SPD und Grünen für Verstimmung gesorgt. Beide Parteien wollen am Soli festhalten, die FDP will ihn vollständig abschaffen. Der Bundesfinanzhof will seine Entscheidung am 30. Januar verkünden.
Der Linken-Politiker Christian Görke sprach von einer „Zerreißprobe“ für die Ampel. „Wenn die Ampel bei der Abschaffung des Solis zusieht, winkt sie damit eine der größten Steuersenkungen für Reiche des letzten Jahrzehnts durch", mahnte er.