EU-Verbote übertreffen Heizungspläne der Bundesregierung
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Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, steht schon seit längerem mit seinen Heizungsplänen in Kritik. Allerdings ist diese Kritik nicht so ganz gerechtfertigt, denn ein Blick auf die Vorhaben der Europäischen Union (EU) zeigt, dass die Vorhaben, die im Gebäudeenergiegesetz fixiert sind, eigentlich noch als harmlos einzustufen sind.
Der Plan in Deutschland, ab 2024 bei neuen Heizungsanlagen darauf zu achten, dass diese eben nicht mehr mit fossilen Energien betrieben werden, macht durchaus Sinn, wenn Klimaschutz ernsthaft betrieben werden soll. Mit der Vermeidung des "Zwangsumtausches" also der Vorgabe das bestehende Heizungsanlagen weiter betrieben werden dürfen, sogar wenn möglich repariert werden können, entspannt an die Situation des Zwangsumtausches erheblich und macht die Erneuerung der Heizungsanlage wieder planbarer.
Neue Heizungsanlagen sind in sofern sinnvoll, da die fossilen Energien in den nächsten Jahren weiter steigen werden, auch schon deshalb, da die CO² Bepreisung zukünftig auch für den Gebäudesektor gelten soll. Die EU selbst, hat allerdings die Zeit nicht zum schlafen verstreichen lassen, sondern arbeitet selber an Richtlinien die den Energiesektor betreffen und sich auf Immobilienbesitzerinnen und Besitzer noch massiver auswirken werden, wie die Pläne die seitens der Bundesregierung ausgearbeitet wurden.
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